Akku aufladen auf Arbeit - geht das?

Das Arbeitsgericht Siegburg musste über einen Kündigung wegen Stromdiebstahls im Wert von 1,8 Cent befinden. Der langjährig ohne Beanstandung beschäftigter Arbeitnehmer hat den Akku seines Mobiltelefons aufgeladen. Der Arbeitgeber nahm dies zum Anlass für eine Kündigung. Das Arbeitsgericht Siegburg hob die Kündigung auf. Die Kündigung wird unverhältnismäßig gewesen sein unter Berücksichtigung der grundsätze aus der Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.…

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Themen: Diebstahl , Anwalt , Chemnitz , Kündigung , Lte , Akku , Siegburg
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 3. September 2010 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.

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