Akku aufgeladen: Kündigung von Stromdieb auch in zweiter Instanz unwirksam

Ein angestellter IT-Experte lud den Akku seines Elektrorollers im Betrieb auf. Wert des dabei verbrauchten Stroms: 1,8 Cent. Dass er bereits seit 19 Jahren in der Firma beschäftigt war, ließ den Arbeitgeber unbeeindruckt: Er kündigte ihm mit sofortiger Wirkung fristlos. Der Arbeitnehmer zog vor das Arbeitsgericht – und erhielt nun auch in zweiter Instanz Recht: Nachdem bereits das Arbeitsgericht Siegen im vergangenen Jahr die Kündigung für unwirksam erklärte, urteilte nun das Landesarbeitsgericht Hamm entsprechend (Urteil vom 02.09.2010 – Az. 16 Sa 260/10). Die Begründung laut tagesschau.de: Der Arbeitnehmer habe sich 19 Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Einen geringeren Schaden als im vorliegenden Fall könne man sich kaum noch vorstellen. Im übrigen habe der Arbeitgeber es auch geduldet, dass die Beschäftigten ihre Handys im Betrieb aufladen und elektronische Bilderrahmen betreiben. Auch dabei werden geringste Mengen an Strom…

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Themen: Schäden , Kündigung , Kündigungsschutz , Strom , Arbeitnehmer , Landesarbeitsgericht Hamm , Gerichtsmassig , Bagatellkündigung , Stromdieb

Erschienen 3. September 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.

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