“Keine unfreie Rücksendung” ist unzulässig
am 16.04.2007 von auchRecht.de
Nach einem Beschluß des OLG Hamburg vom 30.1.2007 - 5 W 15/07 - ist die bei Ebay gleichfalls sehr beliebte Klausel unzulässig, mit welcher die Annahme der Rücksendung und damit das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht wird, daß die Ware nicht unfrei zurückgesendet wird.
“Die Antragsgegnerin ist als Unternehmerin aufgrund der oben bezeichneten Vorschriften verpflichtet, den Verbraucher insbesondere auch über die gesetzliche Gestaltung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) in zutreffender Weise zu informieren.
Hiergegen verstößt die Antragsgegnerin mit der aus ihrem eBay-Auftritt ersichtlichen Regelung, dass von ihr im Rahmen des Widerrufs- und Rückgaberecht unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen wird.
Denn der interessierte Verbraucher kann diese Regelung nur dahin verstehen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe …
Unfreie Rücksendung erlaubt
LawBlog / “Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen”, ist eine beliebte Formulierung in Widerrufsbelehrungen. Sie findet sich bei Online-Händlern ebenso wie bei ebay-Verkäufern. Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Regelung für un…
Hanseatisches OLG: Unfrei unwirksam - Eine Regelung, wonach unfrei zurückgesandte Waren im Rahmen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht zurückgenommen werden ist unwirksam. Zum Einfluss der eBay-AGB auf den Vertragsschluss.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher insbesondere über die gesetzliche Gestaltung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) in zutreffender Weise zu informieren (vgl. §§ 355, 356, 357 Abs. 2 BGB…
Darf ich bitten? Unfreie Ware und kein Ende...
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Fast jeder Unternehmer kennt das Problem: Wenn im Falle eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs schon die Kosten der Rücksendung tragen sind, dann aber von Seiten des Verbrauchers "bitte" niedrig ansetzen, oder? Unternehmer fürchte…
OLG Hamburg: Unfreie Ware bei Online-Widerrufsbelehrung rechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.01.2007 - Az: 5 W 15/07) hat entschieden, dass die Formulierung unfrei zurückgesandte Ware werden nicht angenommen im Rahmen einer fernabsatzrechtlichen Online-Widerrufsbelehrung rechtswidrig sind.Die Antragsgegnerin …
Hanseatisches OLG: Unfreie Pakete werden nicht angenommen - Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen, nach der unfreie Rücksendungen grundsätzlich nicht angenommen werden, verstößt gegen § 357 Abs. 2 Satz 2
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher klar und verständlich unter anderem über die Rechtsfolgen des Widerrufs- und des Rückgaberechts zu informieren. Dazu gehört eine zutreffende Aufklärung über die Kos…
OLG Hamburg: AGB-Klausel unwirksam
IT-Blawg / Sehr häufig wird im Rahmen des Widerrufsrechts im Fernabsatzgeschäft die Klausel verwendet, dass “Unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen wird”. Das in § 312d Abs. 1 BGB geregelte Widerrufsrecht bei Online-Verträgen sieht keine V…
Für alle Abmahnfreunde...
LBR-Blog / ...hier ein relativ neuer Beschluss des OLG Hamburg (Beschluss v. 14.02.2007, Az. 5 W 14/07):Dabei ging es einmal um die von vielen Onlinehändlern innerhalb der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung verwendete Klausel Unfreie Sendungen werden nicht an…
Rückgaberecht ersetzt Widerrufsrecht
Vertretbar Weblawg / Bei B2C-Geschäften im Fernabsatz (§ 312b Abs. 1 BGB) steht dem Verbraucher aus § 312d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 355 ff. BGB ein Widerrufsrecht zu. Ohne Angabe von Gründen kann der Verbraucher (mindestens) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschl…
Hanseatisches OLG: Frankierbitte - Eine Klausel, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbraucher nicht darüber, wer die
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbra…
Hanseatisches OLG: Versandkosten bei Widerruf nur zum geringsten Satz erstattungsfähig? - Zum Umfang der Informationspflichten über das Rückgaberecht und zur Belehrung über die Modalitäten der Rückgabe bei Fernabsatzgeschäften.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Fehlen einer (allgemeinen) Belehrung über die Gefahrtragung bei Rücksendung der Sache stellt keinen rechtswidrigen Verstoß gegen §§ 312 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV dar. Aus § 1 Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV ergibt sich, d…
OLG Hamburg: nicht unfrei = nicht zulässig!
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Es geht um eine dieser Entscheidungen, bei der man sich fragt, warum sich überhaupt der Senat eines Oberlandesgerichtes damit befassen muss. Die Rechtslage ist in diesem Punkt eindeutig - ja, es geht erneut um die von Versandhändlern so geh…
LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…
