Akademie.de von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten via GEZ abgemahnt

Die - aufgepasst - "Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" hat über die Rechtsabteilung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) das Portal Akademie.de abgemahnt. Grund ist die Verwendung "nicht existenter" bzw. "falscher" Begriffe. Es würde mit diesen Begriffen offenbar versucht, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen. "Verboten" sind z.B.: "GEZ-Gebühren" (richtig: "gesetzliche Rundfunkgebühren") "GEZ für PC zahlen" und "PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ"("gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte") "GEZ-Fahnder" ("Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter") "GEZ-Anmeldung" ("gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte") "GEZ-Antwortbogen" ("dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV") "Kopfprämie" ("Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten") "Jagdrevier des Gebührenfahnders" ("Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten") Statt der bisher verbreiteten Begriffe wünscht die GEZ Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun bitteschön die Verwendung des korrekten Amtsstubenslangs. Ich schaue mal gerade, ob es neuerdings ein Beamtendeutschverwendungsverpflichtungsgesetz (BeamtDVwVpflG) gibt. Ach Moment, ich muss erst Erbsen zählen. via Handakte und Dobschats Weblog

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Erschienen 23. August 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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