Air Berlin Aktien ab 5. Mai 2006 an der Börse

Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin gründete sich im Dezember 2005 als britische Private Company Limited by Shares (p.l.c.). Damit ist Air Berlin keine Aktiengesellschaft, sondern eine Gesellschaft britischen Rechts. Air Berlin verspricht sich davon nach Angaben der FAZ am Sonntag, flexibler und ehrlicher miteinander arbeiten zu können. Ohne Betriebsrat, ohne Gewerkschaft ohne Mitbestimmung wäre es einfacher. Prof. Dr. Noack meint:

“Die betriebliche Mitbestimmung nach dem BetrVG knüpft nicht an die Rechtsform an, sie könnte auch bei in Deutschland ansässigen Betrieben eines ausländischen Rechtsträgers eingeführt werden. Die unternehmerische Mitbestim…

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Themen: Aktien , Faz , Air Berlin

Erschienen 24. April 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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