Aids-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis

Keine Sicherungsverwahrung für einen HIV-positiven Kenianer: Das Würzburger Landgericht hat den 38-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann hatte mit mindestens sechs Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne sie zuvor über seine Infektion mit dem Aids-Erreger aufzuklären. Das war „unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos“, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Rainer Gündert.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen versuchten Totschlags eine Haftstrafe von acht Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Discjockey beantragt. Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht im Verhalten des Afrikaners aber nicht erkennen: Nur die Ansteckung mit dem HI-Virus, nicht aber den Tod seiner Sex-Partnerinnen habe der Mann billigend in Kauf genommen.

Trotzdem wäre laut Gündert eine Sicherungsverwahrung des Kenianers durchaus in Betracht gekommen, die formellen Voraussetzungen liegen vor. Dass sich das Gericht zu dieser Maßnahme nicht entschließen konnte, liegt an einer früheren Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Im Jahr 2002 hatte ein Würzburger Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen der gleichen Vorwürfe gegen den 38-Jährigen eingestellt.

„Das war aus Sicht des Angeklagten so zu verstehen, dass sein Verhalten nicht so schlimm sein kann“, sagte Gündert. Wäre der Angeklagte schon damals bestraft worden, wäre jetzt wahrscheinlich Sicherungsverwahrung verhängt worden. So blieb es bei fünf Jahren wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung in einem Fall sowie neunfacher versuchter Körperverletzung.

Zwar haben sich zwei Frauen bei dem Afrikaner mit dem Aids-Erreger infiziert, nur einer dieser Fälle fällt aber zweifelsfrei in den angeklagten Zeitraum. In einem weiteren Anklagepunkt wurde der Kenianer freigesprochen.

Das Verhalten des 38-Jährigen, der nur dann ein Kondom benutzte, wenn die Frauen es ausdrücklich von ihm verlangten, sei durch nichts zu entschuldigen, betonte der Vorsitzende. Schließlich wusste der dunkelhäutige Discjockey mit den vielen Frauengeschichten seit Herbst 1998, dass er sich beim Urlaub in seiner Heimat bei einer deutschen Frau mit dem HI-Virus infiziert hatte. Außerdem wurde er vom Gesundheitsamt ausführlich aufgeklärt und vom Ordnungsamt der Stadt Würzburg dazu verpflichtet, seinen Intimpartnerinnen die Ansteckungsgefahr vor dem ersten Geschlechtsverkehr zu offenbaren.

Genau das tat der 38-Jährige, dem bei der Urteilsverkündung die Tränen kamen, aber nicht. Wegen seiner Medikamente hatte er zeitweise eine sehr niedrige oder gar eine nicht nachweisbare Viruslast und ist deshalb wohl von einer niedrigen Ansteckungsgefahr ausgegangen. „Er hat die Ansteckung der Frauen nicht angestrebt“, so der Vorsitzende.

Zu Gunsten des Kenianers wertete das Gericht auch das Verhalten einiger Frauen: Sie hatten auch dann noch ohne Kondom Sex mit ihm, als sie längst von seiner HIV-Infektion wussten. „Das ist in Zeiten der Aids-Aufklärung nicht nachvollziehbar“, sagte Gündert.

Ob die Sache mit dem gestrigen Urteil beendet ist, muss abgewartet werden. Im Verlauf des vierwöchigen Prozesses haben sich drei weitere Frauen gemeldet, mit denen der Afrikaner wohl auch ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte.

„Wir werden wahrscheinlich eine weitere Anklage erheben“, kündigte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann an. Ob seine Behörde gegen das Urteil Revision einlegen wird, müsse erst geprüft werden: „Ich bin der Meinung, dass Sicherungsverwahrung möglich gewesen wäre.“

Rechtsanwältin Angelika Vöth, die eines der beiden HIV-positiven Opfer vertritt, war mit dem Strafmaß zufrieden: „Meiner Mandantin war es wichtig, dass er aus dem Verkehr gezogen wird, damit er keine weiteren Frauen anstecken kann.“

Ebenfalls mit dem Strafmaß einverstanden ist Verteidiger Hanjo Schrepfer, der dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte: „Das Urteil ist ein deutliches Signal an alle HIV-Infizierten, nicht leichtfertig mit ihrer Krankheit umzugehen.“

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Themen: Juristisches , Landgericht , Hiv , Aids

Erschienen 18. Januar 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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