“ich hätte da mal ne klitzekleine Frage …”

So beginnen viele Mails an im Internet aktive Anwälte. Der Unterzeichner bekommt solche Mail an manchen Tagen in zweistelliger Zahl. Er nimmt es mit Humor und unterstellt, dass die Fragesteller einfach “schlitzohrig” einmal versuchen und nicht ahnen, dass es viele Menschen gibt, die ähnlich originell denken.

Viele Fragesteller beklagen sich in solchen Mails darüber, dass “der Chef nicht pünktlich zahlt” oder das “Geld für das Praktikum bis heute nicht bezahlt wurde”. Tja, was soll man Fragestellern antworten, die meinen, das Anwälte umsonst arbeiten, aber nicht verstehen, dass Ihr Chef genauso denkt. Nur nicht im Hinblick auf Anwälte, sondern auf Arbeitnehmer.

Ein solches Mail kann böse Folgen haben, nämlich eine Beantwortung und eine Anwaltsrechnung. Das führt natürlich zu nun nicht mehr schlitzohriger, sondern scheinheiliger “Empörung” bei den Fragestellern, die selbstverständlich erwartet haben, dass die Frage umsonst beantwortet wird. “Ich dachte, dass Anwälte nur für Schreiben oder die Vertretung vor Gericht Geld bekommen …” ist eine beliebte Ausrede, die selbst Berufsgruppen, die fürs Zuhören Geld bekommen einfällt, wenn´s ans Bezahlen geht. Die Beratung ist ein Tätigkeitsfeld von Anwälten und ein eigener Gebührenatbestand.

Das Amtsgericht Siegen (Urteil vom 28.10.2002 - 10 C 183/02) hat es einmal deutlich gesagt:

„Denn Kläger steht ein Anspruch auf Zahlung des zuerkannten Betrages in Höhe von 231,31 € aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrag zu, wobei dahinstehen kann, ob sich dieser Anspruch aus § 675 (Geschäftsbesorgungsvertrag) BGB oder aus § 631 (Werkvertrag) BGB ergibt. Der Beratungsvertrag vom 02./3. November 2001 ist dadurch zustandegekommen, daß der Beklagte dem Kläger mit der Übersendung seiner Anfrage und der Bitte um Beantwortung per E-Mail ein Angebot auf Abschluß eines Beratungsvertrages gemacht hat. Diesen Antrag hat der Kläger durch die Beantwortung der Frage angenommen. Dem steht der Vortrag des Beklagten, nachdem es ihm nicht darum gegangen sei, mit dem Kläger einen Vertrag zu schließen, sondern er lediglich eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung erwartet habe, nicht entgegen. Die Anfrage des Beklagten ist als empfangsbedürftige Willenserklärung objektiv dass heißt nach dem Empfängerhorizont auszulegen. Demgemäß ist für die Ermittlung des Rechtsbindungswillens darauf abzustellen, ob der Adressat (hier der Kläger) der Erklärung unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen Rechtsbindungswillen seines Partners (hier des Beklagten) schließen mußte. Davon ist vorliegend bereits auf Grund der Umstände, unter denen der Beklagte seine e-mail dem Kläger zuleitete, auszugehen. Denn im Rahmen der Internetpräsentation wurden die Besucher der klägerischen Homepage darauf hingewiesen, dass unverbindliche Gefälligkeitsäußerungen nur auf Fragen erteilt werde…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Praktikum

Erschienen 6. April 2006 auf http://blog.juracity.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Rechtsberatung Gefälligkeit Jurist: AG Siegen: Beim Rechtsanwalt gibt es keine kostenlose Gefälligkeitsberatung / Die kurze Rechtsberatung per E-Mail kostet den Manda…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 31. Januar 2010 — AG Siegen, Urteil vom 28.10.2002, Az. 10 C 183/02 §§ 631, 675 BGB Das AG Siegen hat in dieser älteren Entscheidung einem kl…

ArbG Aachen: Neugier beim Lesen fremder E-Mails kann zur Kündigung führen

JuracityBlog | 15. Mai 2007 — und sogar zur fristlosen Kündigung. Auch wenn ein Systemadministrator ohne Erlaubnis eine nicht an ihn gerichtete E-Mail öffn…

Schadensersatzpflicht von Abo-Fallen-Betreibern

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 15. März 2011 — Das AG Mainz hat entschieden, dass der Betreiber der Internetplattform www.top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anw…

AG Jülich: Von dem Mandanten, der Rechtsrat brauchte, dafür nicht aufkommen wollte und später einen Stundensatz von 250,00 EUR net…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 25. Januar 2010 — AG Jülich, Urteil vom 28.10.09, Az. 9 C 271/09 § 34 Abs. 1 S. 2 RVG; § 612 Abs. 2 BGB Im Radrennsport gibt es eine besonder…

Urteil Schadensersatz 433 122 119: AG Hannover: “Ich bin von Originalität überzeugt” ist noch keine Beschaffenheitsgarantie

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. Oktober 2008 — AG Hannover, Urteil vom 03.07.2008, Az. 506 C 235/08 §§ 433, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Ans. 1 BGB Das AG Hannover ist der …

Werbe-Emails

Blickpunkt Recht & Steuern | 31. Oktober 2005 — Die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf…

AG Hannover: “Bin von Originalität überzeugt” ist noch keine Beschaffenheitsgarantie

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. Oktober 2008 — AG Hannover, Urteil vom 03.07.2008, Az. 506 C 235/08 §§ 433, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Ans. 1 BGB Das AG Hannover ist der …

Newsletter: Zustimmung muss nachgewiesen werden

Rechtsteufel | 21. April 2010 — Der Versand von Newslettern, ohne Einwilligung der Empfänger, ist nicht zulässig. Das dürfte sich mittlerweile überall herumges…

OLG Hamm: Werbung im Internet mit nicht lieferbarer Ware wettbewerbswidrig

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 25. Mai 2009 — OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009 4 U 167/08 Mit diesem Urteil hat das OLG Hamm klargestellt, dass die Werbung in einem Online-Shop …

LG Düsseldorf: Internetplattform für die Vermittlung von Handwerksverträgen haftet nicht für durch Handwerker verursachte Schäden …

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. November 2009 — LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.09, Az. 6 O 11/09 §§ 280, 823 BGB Das LG Düsseldorf hatte über die Pflichten eines Plattfor…

Rechtsanw�lte und Fachanw�lte Felser :: Br�hl K�ln/Bonn, Arbeitsrecht, K�ndigung, Familienrecht, Scheidung, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Medizinrecht, TV�D, BAT