ai: BGH-Entscheidung im Fall Varvarin verkennt Entwicklung des Völkerrechts
am 03.11.2006 von http://menschenrechte.blogg.de/
Berlin, 2. November 2006 amnesty international (ai) hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Klage gegen Deutschland im Fall Varvarin auch in dritter Instanz abzuweisen, als Missachtung der Entwicklung des Völkerrechts kritisiert. Angehörige der Opfer eines NATO-Luftangriffs auf eine Brücke im serbischen Varvarin am 20. Mai 1999 hatten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. Entgegen der Argumentation des BGH können bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch Einzelpersonen Schadensersatz geltend machen und nicht nur Staaten, sagte der ai-Völkerrechtsexperte Nils Geißler. Genau dafür ist zum Beispiel der Internationale Strafgerichtshof geschaffen worden, den die Bundesregierung seit vielen Jahren unterstützt.
Die Kläger hatten auch auf Schadensersatz nach dem deutschen Amtshaftungsrechts geklagt. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung offen gelassen, ob eine entsprechende Anspruchsgrundlage besteht. Mit Blick auf die zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr sollte alle diesbezüglichen Zweifel ausgeräumt werden, sagte Geißler.
Das Oberlandesgericht Köln hatte im Juli 2005 entschieden, dass bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht grundsätzlich Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen, die Klage jedoch abgewiesen, weil im konkreten …
BGH: Serben gehen leer aus
Kleinblog | David Klein / Bis zum BGH klagten sich Opfer der Bombardements der NATO aus dem Jahr 1999. Die Vorinstanzen in Bonn und Köln hatten die Klage abgewiesen, die auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet waren. Weder völkerrechtlich noch über…
Krieg mit Schröder
Jurabilis / Den Transatlantikern konnte Kanzler Schröder - wenn er schon nicht mitmarschieren wollte - gar nicht genug Irak-Hilfe leisten. Das BVerwG sieht das anders: ... weder der NATO-Vertrag noch das NATO-Truppenstatut sehen ... eine Verpflichtung der B…
BGH weist Schadensersatzsklage serbischer Kriegsopfer ab
Andere Ansicht / Mit ihrer Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland sind 35 serbische Staatsbürger nunmehr auch in dritter Instanz gescheitert. Der BGH wies die Klage ab und bestätigte damit ein Urteil des OLG Köln. Das OLG Köln hatte entschieden,…
Deutschland / CIA- Flüge und Verschleppungen
Menschenrechte / ai: Auskunft der Regierung vage - Keine Schritte zur Prävention amnesty international (ai) hat die bisherigen Erklärungen der Bundesregierung zur Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled El-Masri und zu den CIA-Flügen über Deutschland a…
...und die Bundesrepublik gibt es doch!
Obiter Dictum / Manche Menschen kommen auf seltsame Einfälle, um ihre Steuern nicht zahlen zu müssen. Nach einer Kontopfändung durch ein Finanzamt kam ein Kläger auf die Idee, daß alle Beschlüsse und alle Steuerforderungen [...] wegen Rechtsbeugung und Amtsmis…
Demnächst vor dem BGH
ElbeBlawg / 5. Oktober 2006 (Az: I ZR 277/03) AG Charlottenburg – 204 C 197/02 ./. LG Berlin – 52 S 21/03 Die Kläger sind die Erben von Klaus Kinski. Die Beklagten sind die Geschäftsführer einer GmbH, die eine Ausstellung über Klaus Kinsk…
