AGH: Bearbeitungszeit für Fachanwaltsanträge

Bei den Kollegen Dr. Damm & Partner bin ich auf ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Baden-Württemberg aufmerksam geworden. Der AGH hat festgestellt, dass fünf Monate Bearbeitungszeit für den Antrag auf Verleihung eines Fachanwalts zu lange ist. Dazu heißt es:

“[…] dass eine Rechtsanwaltskammer die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen muss, um den ihr übertragenen Aufgaben in der gesetzlichen Art und Weise nachkommen zu können und eine rasche Entscheidung über Fachanwaltsanträge zu ermöglichen. Gerade um eine zeitnahe Bescheidung von Anträgen auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zu ermöglichen, müsse notfalls auch ein weiterer Prüfungsausschuss gebildet werden (Beschluss vom 05.04.2003, BRAK-Mitt 2003,134).”

Mit diesem Problem hatten wir in Berlin leider auch zu tun. Mein Partner und ich beantragten am 10. November 2008 den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz. Herrn Wolff-Marting wurde der Titel Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz im Juli 2009 und mir im August 2009 verliehen.

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Themen: Anwalt , Berlin , Urteil , Rechtsanwalt , Sewoma® Spezial , Berlin Spezial , Gewerblicher Rechtsschutz , Fachanwalt , Kollegen , Schleich , Agh , Anwalt Berlin
Rechtsgebiet: Standesrecht

Erschienen 13. März 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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