AGG ist in Europa rechtswidrig

Erstmals hat ein deutsches Gericht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für „europarechtswidrig“ erklärt. Das ArbG Osnabrück hielt eine Kündigung gegen einen älteren Arbeitnehmer wegen Verstoßes gegen Paragraph 2 Absatz 4 AGG für unwirksam.

Darin steht ausdrücklich, dass das AGG auf Kündigungen keine Anwendung findet. Das halten die Osnabrücker Richter aber für europarechtswidrig, weil die zu Grunde liegende EU-Diskriminierungs-Richtlinie sich auch auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bezieht.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 Ca 677/06 liegt dem Handelsblatt vor.

Das AGG war lange Zeit heftig umstritten. Arbeitsrechtsexperten hatten vor allem die handwerkliche Umsetzung durch die gro…

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Themen: Rechtsprechung , Bundesarbeitsgericht , Paragraph , Handelsblatt

Erschienen 1. Mai 2007 auf http://log.handakte.de/.

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