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“Gestörter Empfang” - SuperSat und Technisat streiten um Satelitteneantennenanlage

am 04.04.2007 von http://www.juragebirge.de

Der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an die tollen Satellitenempfangsanlagen, die es hin und wieder im Glücksrad zu gewinnen gab. Einer der namhaften Hersteller solcher Anlagen TechniSat muss sich derzeit erbittert gegen einen Wettbewerber, die Firma SuperSat electronic Handels GmbH, Neu-Isenburg zur Wehr setzen. Letztere ist Inhaberin eines deutschen Patentes, welches u.a. ein Verfahren zur automatischen Positionierung einer Satellitenantennenanlage bei einem Programmwechsel ohne zusätzliche Steuerkabel oder Schaltungen im Receiver schützt. Für den Fall der Verbindung vertriebener Produktausführungsformen, mit einer Antennanlage in der ein sog. Universal-LNB Verwendung findet, der von einem Stellmotor auf einem Läufer eines Spindeltriebes bewegt werden, kann hat das LG Mannheim Ende letzten Jahres in zwei Entscheidungen eine Verletzung des Patents der SuperSat festgestellt. Wichtig dabei ist aber, dass es sich bei der festgestellten Verletzung nur um eine sog. mittelbare Patentverletzung nach § 10 PatG handelt. Danach ist es Dritten untersagt, Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
SuperSat kam nach den anfänglichen Erfolgen in Mannheim nunmehr auf folgende Idee: An etliche Serviceanbieter wurden deutschlandweit Lieferanfragen gestellt, ob man über den Anbieter eine Anlage beziehen könne, die aus genau den Komponenten besteht, die bei ihrer Zusammenfügung die vom LG Mannheim festgestellte mittelbare Patentverletzung begründen. Signalisierte der ahnungslose Händler seine Bereitschaft, die abgefragten Komponenten zu beschaffen und zu liefern, flatterte postwendend eine Abmahnung der Rechtsanwälte von SuperSat auf seinen Tisch.
Gegen dieses Gebahren konnte TechniSat vor einigen Wochen in Düsseldorf nunmehr eine Einstweilige Verfügung erwirken, die SuperSat derartige Abnehmerverwarnungen untersagt. Die Abmahnungen waren inhaltlich nämlich viel zu weit gefasst und verlangten von den Anbietern Dinge, die weit außerhalb der gesetzlichen Unterlassungsansprüche lagen.
TechniSat wird nunmehr zum üblichen Gegenangriff auf das Patent übergehen und versuchen, die Grundlage jedweder Ansprüche zu beseitigen. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.
Da wir beruflich selbst mit besagtem Fall konfrontiert sind, werden wir die Entwicklungen in der Sache an dieser Stelle zu gegebener Zeit updaten.

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ipweblog.de / Leitsätze: a) Eine mittelbare Patentverletzung kann auch darin liegen, dass Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, ins Ausland geliefert werden, wenn sie dort zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses beit…

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