AGB in Fitness-Verträgen
Es ist erfreulich, dass Dissertationen zunehmend online veröffentlich werden. Besonders vorbildlich in diesem Bereich ist das Projekt von jurawelt.com. Dort bin ich gerade auf die Dissertation von Patrick Schwefer aus dem Jahre 2003 gestoßen: Die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Fitness-Verträgen Sie steht dort zum Download als PDF zur Verfügung. Über den wissenschaftlichen Wert kann ich erstmal nichts sagen, aber zumindest ist es eine sehr praktische Zusammenfassung zu dem Thema, die sich sicher noch an der ein oder anderen Stelle verwerten lässt.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Themen: Fitness , Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Erschienen 9. April 2006 auf http://www.verbraucherrechtliches.de.
Kommentare zu "AGB in Fitness-Verträgen":
Mein Ehemaliges Fitnessstudio habe ich 2003 gekündigt und Einzugsermächtigung entzogen. Nach einem Monat wurde wieder eingezogen. Der Name des Einziehenden entsprach nicht dem Fitnessstidio. Das Fitnessstudio sendete mir Mahnungen unter Androhung einer Inkasso. Meine Bank konnte mir nicht verraten wer das geld einzieht.
Als ich herrausbekam wer das Geld einzieht nahm ich verbindung mit dem Fitnessstudio auf und wollte mein Geld zurück was mir seit jahren einzieht.
Was kann ich tun um an mein Geld zu kommen???
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