AGB-Falle: Selbstbelieferungsklausel

Haftung zu befreien, falls sie ihrerseits von ihrem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig beliefert werden. Bei der Selbstbelieferungsklausel handelt es sich daher um eine Haftungsbeschränkung. Häufig wird etwa folgendermaßen formuliert:

"Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung" Häufig wird zusätzlich vereinbart: "Bei Nichtbelieferung durch den Lieferanten /(Hersteller) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten."

Mit dieser Klausel wird der Verwender in zweierlei Hinsicht von seiner Haftung befreit:

So lange er nicht selbst beliefert wird, ist er nicht zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Er soll aber auch nicht zum Ersatz des Schadens aus dieser Verzögerung verpflichtet sein.

Mittlerweile hat dieses Thema die Rechtsprechung eingehend beschäftigt und wurde mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren.

Zu den neueren Entscheidungen zählt die des OLG Stuttgart (vom 16.02.2011 – 3 U 136/10), wonach eine Klausel in den AGB eines Kfz-Händlers grundsätzlich wirksam ist, die ´den KfZ-Händler von seiner Leistungspflicht befreit und ihm ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag einräumt, wenn er selbst nicht beliefert wird, obwohl er „bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben“ hat.

Begründet sei dies dadurch, dass ein Selbstbelieferungsvorbehalt den Verwender im Wesentlichen lediglich vor der Haftung für unverschuldete Unmöglichkeit bei Gattungsware schützen soll, daher sei die Klausel dahingehend zu verstehen, dass nur dann eine Befreiung des Verkäufers von der Lieferpflicht eintritt, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft mit seinem Vorlieferanten geschlossen hat. Es wird also nur von der Haftung befreit, wenn der Verkäufer die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht zu besorgen vermag.

Der BGH (v. 27.11.1991 - VIII ZR 225/90) sieht das kongruente Deckungsgeschäft als ein solches, bei dem die Ausgestaltung beider Kontrakte so beschaffen sein muss, dass bei reibungslosem Ablauf die Erfüllung des Verkaufsvertrages mit der aus dem Einkaufsvertrag erwarteten Ware möglich ist. Praktisch bedeutet das, dass zumeist der Einkaufsvertrag die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie der Verkaufsvertrag betrifft.

Um also einen sicheren Selbstbelieferungsvorbehalt in die eigenen AGB einzubauen ist folgendes zu beachten:

Es muss in jedem Fall genau darauf geac…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Kaufvertrag , Stuttgart

Erschienen 4. Januar 2012 auf http://www.dr-schenk.net/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen

www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…

Beschaffungsrisiko und Lieferengpässe

Kanzlei | Naumann | 18. Januar 2011 — Wer die Lieferung von nicht individuell ausgesuchten Waren schuldet (sog. Gattungsschuld, bspw. ein TV Neugerät eines bestimmte…

Serie zur Reisevermittlung über das Internet – Teil 6: Ein Ausschluss der Haftung ist unwirksam, wenn er die Haftung für Schäden a…

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. Februar 2010 — Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei nimmt in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern…

Haftungsbeschränkung Muster: Muster-Vertragsklausel: Haftungsbeschränkung

Rechthaber | 1. April 2011 — Vertragsklauseln, mit denen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind oft unwirksam, weil der Verwender der Klausel…

Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung

Abmahngefahr: Verwendung der 40 Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ohne zusätzlich vertragliche Regelung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. August 2010 — Viele Widerrufsbelehrungen enthalten die sogenannte 40-Euro-Klausel. Nach § 357 Abs. 2 BGB dürfen dem Verbraucher bei Fernabsatzge…

AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht - Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 18. Februar 2008 — Vertragsstrafenabreden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Vertragsstrafe sowohl für jeden Fall der Zuwiderhandlung a…

OLG Köln: "Ja, ich bin damit einverstanden..." - Eine als so genannte "Opt-in"-Klausel vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbu…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 14. Juni 2009 — 1. §§ 305 ff. BGB sind auch auf vorformulierte einseitige Erklärungen anzuwenden, die im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis…

LG Köln: AGB-Klausel, wonach Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Vertragskündigung berechtigt, ist unwirksam

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Oktober 2009 — LG Köln, Urteil vom 23.04.2009, Az. 26 O 29/07 §§ 286, 307, 323 Abs. 6 BGB Das LG Köln hat die AGB-Klausel “Geht der Anzahl…

OLG Frankfurt a.M.: Lieferung in der Regel... - Die Angabe einer Lieferfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Formulier…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Oktober 2011 — 1. Die Angabe einer Lieferfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Formulierung "Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb…