AG Wiesloch: Zur Haftung der Bank für den Schaden des Phishing-Opfers - Soweit der Bankkunde seinen Computer im Rahmen des Online-Banking entsprechend durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen betreibt, haftet die Bank grundsätzlich für diesem
am 09.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Ohne ein wirksames Angebot des Kunden auf Abschluss eines Überweisungsvertrages kann das Konto des Bankkunden nicht
belastet werden, da es an einer Weisung fehlt. Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrages trägt hierbei die Bank.
2. Im Fall der missbräuchlichen Verwendung von Passwörtern und anderen Identitätsmerkmalen des Bankkunden
(hier: PIN und TAN im Rahmen des Phishing bzw. Keylogging bzw. Pharming) durch Dritte liegen die Vorraussetzungen der
Rechtscheinhaftung des Bankkunden regelmäßig nicht vor, da es an einem vom Bankkunden - allerdings erforderlichen - bewusst
gesetzten Rechtsschein fehlt.
3. Die Grundsätze des Bundesgerichtshofes zum Anscheinsbeweis bei EC-Karten (BGH, Urteil vom 05.10.2005, Az. XI ZR 210/03) sind auf
die Fälle des klassischen Phishing (täuschungsbedingte Preisgabe von Daten) oder des Keylogging bzw. Pharming (unbemerkte Preisgabe
von Daten) nicht übertragbar. Der Bankkunde will seine Daten in diesen Fällen eigentlich seiner Bank übermittelt. Dies ist in den
typischen EC-Karten-Fällen (etwa Diebstahl) nicht der Fall. Ein Rückschluss aus der Verschlüsselungstechnologie auf die
unsorgfältige Aufbewahrung der PIN bzw. von PIN und TAN dürfte nicht möglich sein (obiter dictum).
3. Die Bank kann von ihren Kunden erwarten, dass diese einen den allgemeinen, an dem Verhalten eines durchschnittlichen
PC-Benutzers orientierten Personalcomputer für die Benutzung des Online-Banking verwenden. Eine irgendwie geartete Absicherung des
Computers ist zu erwarten. Allerdings kann das Kreditinstitut das Risiko des Missbrauchs der Sicherungsmaßnahmen nicht umfassend
auf den Kunden abwälzen. Die Bank trägt grundsätzlich dieses Risiko. Hierbei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass die Bank
das Online-Banking im Interesse der vereinfachten Abwicklung und der Einsparung von Personalkosten zur Verfügung stellt.
Es stellt eine unternehmerische Entscheidung …
AG Wiesloch: Bei durchschnittlich sorgfältigem Handeln des Bankkunden beim Online-Banking haftet die Bank für den sogenannten Phishing-Schaden gegenüber dem Kunden
Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 20.06.08 Az.: 4 C 57/08 stellte das AG Wiesloch fest, dass die Bank gegenüber seinem Kunden immer dann für den Schaden haftet, wenn der Kunde seinen Computer den durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen beim Online-Banking nach betr…
Zur Haftung der Bank eines Phishing-Opfers
Recht Medial / Wie die Kollegen von MIR berichten, hat das Amtsgericht Wiesloch am 20.6.2008 entschieden, dass das Opfers eines Phishing-”Angriffes” gegenüber der eigenen Bank nicht haften musst, wenn dieses beim Betrieb des PCs durchschnittliche Sorgf…
AG Wiesloch: Bank haftet bei Phishing-Schäden
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Wiesloch (Urt. v. 20.06.2008 - Az.: 4 C 57/08) hat entschieden, dass die Bank in Fällen von Phishing-Schäden haftet.Bei dem Kläger war die PIN und TAN für das Online-Banking aufgrund eines Virenprogramms abgegriffen worden. Mit diesen Date…
AG München: Keine Abgleichungspflicht bei Online-Banking
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der spätere Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1.800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online-Banking durch d…
OLG Karlsruhe: Ansprüche der Bank gegen den Finanzagenten - Der überweisenden Bank kann im Falle des Phishing gegen den so genannten Finanzagenten ein Rückzahlungsanspruch zustehen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Allein daraus, dass dem durch das so genannte Phishing geschädigten Bankkunden (erklärbare) Unregelmäßigkeiten bei der Benutzung des Online-Banking auffallen (hier: Mitteilung, dass die verwendete TAN-Nummer bereits verbraucht sei und die da…
Fischzug zu Lasten des Kunden
Kleinblog | David Klein / Phishing-Opfer können sich nicht darauf verlassen, den Schaden durch den Datenklau von der Bank erstattet zu bekommen. Ein Schiedsspruch des Ombudsmanns der Volksbanken, Alfons van Gelder, greift die gängige Rechtsprechung zu den EC-Karten-Fällen…
LG Bad Kreuznach: Rückforderungsanspruch der Bank gegen Phishing-Täter
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Bad Kreuznach (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 2 O 331/07) hat entschieden, dass eine Bank einen bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Phishing-Täter hat.Mitte 2007 erfolgte von dem Online-Konto eines Kunden der klägerischen Bank e…
