AG Velbert vs. OLG Oldenburg

Ganz Deutschland erzitterte nach dem legendären Beschluss des OLG Oldenburg hinsichtlich der sog. / angeblichen Winterreifenpflicht. Ganz Deutschland? Nein! Ein kleiner Amtsrichter (oder war es eine Amtsrichterin) in Velbert stemmte sich mutig gegen das Unübersehbare und las mit Urteil 20 OWi 132/10 vom 13.o8.2010 dem OLG Oldenburg die Leviten:

Diese Auslegung ist unzutreffend und für das Amtsgericht nicht bindend. Es kommt nicht darauf an, ob Sommerreifen grundsätzlich ungeeignet sind oder nicht. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist eine erlaubnispflichtige weil mit erheblichen Gefahren für andere Personen verbundene Tätigkeit. Jede Fahrzeugführer muss daher eine persönliche Eignung haben, mit dieser Gefahr verantwortungsbewusst umzugehen. Hierzu gehört es auch, dass der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Fahrzeug nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn es so verkehrssicher wie nötig und möglich unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist. Dabei dürfen an den Fahrzeugführer keine unzumutbaren Herausforderungen gestellt werden; er muss und darf sich auf einen anerkannten Wissenstand der Technik vertrauen. Dieser wird unter anderem durch die Forschung und Lehre, aber auch durch die Hersteller und Produzenten und technischen Produkten gesetzt. Diese haben erkannt, dass die Bereifung eines Fahrzeuges das Fahrverhalten je nach Witterungsbedingungen erheblich beeinträchtigen kann. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sind besondere Winterreifen und M+S Reifen entworfen worden "bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist" (zitiert nach Schubert a.a.O.)." [OLG Oldenburg, zitiert aus juris]. Aufgrund dieser Struktur sind diese Reifen grundsätzlich besser geeignet, auf Schnee, Matsch und Regennasser Fahrbahn Halt zu finden. Diese Erkenntnis ist inzwischen allgemein bekannt. Davon unberührt ist die Frage, ob einzelne Sommerreifen aufgrund ihrer besonderen Fertigungsqualität gleich gute Fahreigenschaften bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen aufweisen können. Jedenfalls weis aber der Durchschnittsfahrer, dass sogenannte Winterreifen in der Regel bessere Haftung bieten. Aufgrund dessen weiß jeder Autofahrer, dass sein Fahrzeug mit besonderen Winterreifen oder M+S Reifen in der Regel bei Winterbedingungen besser Fahreigenschaften bieten und die Sicherheit der Straßenverkehrs erhöhen. Dies war auch dem Gesetzgeber bekannt als er die in Frage stehende Vorschrift in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen …

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Themen: Olg Oldenburg , Schnee , Reifen

Erschienen 31. Dezember 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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Bestimmtheitsgebot – Wikipedia