AG Potsdam: Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Versteigerungs-Plattform für Benutzerkommentare im Bewertungssystem

AG Potsdam, Urteil v. 25.10.2005 – Az: 22 C 255/05 - Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Versteigerungs-Plattform für Benutzerkommentare im Bewertungssystem (redaktionelle Leitsätze):

1. Der Betreiber einer Plattform für Internet-Versteigerungen, der sich ausdrücklich von den Inhalten der Bewertungen distanziert und in den Benutzungsbedingungen festlegt, dass er in das Bewertungssystem nicht eingreift und abgegebene Bewertungen weder verändert noch löscht, stellt den Nutzern lediglich einen Internetmarktplatz zur Verfügung, ohne selbst die Funktion einer Marktpolizei zu haben. Ihm obliegt keine Prüfungspflicht für die Inhalte der Bewertungen.

2. Dem Betreiber einer Plattform für Internet-Versteigerungen ist eine Überprüfung der durch die Benutzer der Plattform abgegebenen Bewertungen angesichts von täglich millionenfachen Transaktionen nicht zuzumuten, da der Betreiber die Richtigkeit der Bewertungen nicht in zumutbarer Weise überprüfen kann.

Anmerkung: Das Urteil ist rechtskräftig.

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Themen: AG Potsdam , Nutzern

Erschienen 25. Januar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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