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AG Plön und AG Mainz: Drohung mit Schufa bei Nichtzahlung bestrittener Forderung ist rechtswidrig

am 23.01.2008 von http://www.spam-abwehren.de

Die Amtsgerichte in Plön und nunmehr auch in Mainz beurteilen die Drohung mit Einträgen bei Schufa & Co bei bestrittenen und nicht titulierten Forderungen als rechtswidrig.

Nach dem Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 14.07.2006 zum Aktenzeichen 84 C 107/06 (Volltext über einen Artikel auf der Webseite des Hamburger Kollegen Dr. Bahr verfügbar) festgestellt hatte, dass die Androhung eines Schufa-Eintrags einen Unterlassungsanspruch des vermeintlichen Schuldners der Forderung auslöst, wenn dieser die Forderung bestritten hat und sie nicht rechtskräftig festgestellt hat, liegt nunmehr eine ähnliche Entscheidung (Volltext über einen Artikel des Internetdienstes Medien Internet und Recht) des Amtsgerichts Plön vom 10.12.2007 zum Aktenzeichen 2 C 650/07 vor. Die Schufa-Meldung stelle einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und kann ihn erheblich schädigen, in dem seine Kreditwürdigkeit sinkt und ihm so der Zugang zu vielen Bereichen des Wirtschaftslebens versperrt wird.


Wenn die Verbraucher diese Tendenz erst einmal mitbekommen haben, wird sich unter Umständen so manche Abzockerbude noch wundern, dass das eine oder andere Opfer kräftig zurückschlägt. Viele derartiger "Geschäftsmodelle" setzen allein darauf, die Verbraucher so lange zu nerven, bis diese zahlen, nur um ihre Ruhe zu haben. Hierbei ist man nicht immer zimperlich. Im Vertrauen darauf, dass niemand den Spieß herumdreht und mittels einer Feststellungsklage auf Nichtbestehen der angeblichen Forderung in die Offensive geht, werden also viele Leute nicht nur erst in diverse Abofallen gelockt, sondern danach auch noch über Monate mit allerlei Drohungen belästigt. Die oft mühselig und in gutem Glauben gefertigten Antwortschreiben der Opfer auf die maschinell gefertigten …

AG Plön und AG Mainz: Drohung mit Schufa bei Nichtzahlung bestrittener Forderung ist rechtswidrig

spam-abwehren.de / Die Amtsgerichte in Plön und nunmehr auch in Mainz beurteilen die Drohung mit Einträgen bei Schufa & Co bei bestrittenen und nicht titulierten Forderungen als rechtswidrig. Nach dem Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 14.07.2006 z…

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spam-abwehren.de / +++ Drohung mit Einträgen bei Schufa & Co bei bestrittenen und nicht titulierten Forderungen rechtswidrig +++ Gerichte verurteilen Inkassounternehmen zur Unterlassung +++ Nach dem Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 14.07.2006 zum Akte…

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