AG Pforzheim: Vom Schnäppchenjäger zum Hehler - eBay
am 21.08.2007 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
Praxisferne Urteile mit Internbetbezug gibt es leider immer wieder. Dies zeigt eindrucksvoll das Urteil des AG Pforzheim vom 26.06.2007 - 8 Cs 84 Js 5040/07. Das AG Pforzheim hat einen Ebay-Käufer zu Unrecht wegen Hehlerei verurteilt, da dieser, ohne es zu wissen, gestohlene Ware erworben hatte. Das Gericht unterstellt dem Käufer dabei bedingten Vorsatz. Dies folgt, so das Gericht, schon daraus, dass die Ware mit einem Startpreis von 1 Euro eingestellt wurde, als Artikelstandort Polen angegeben war und in der Beschreibung von einem toplegalen Gerät gesprochen wurde. Diese Entscheidung ist abzulehnen. Andere Staatsanwaltschaften haben Ermittlungsverfahren in vergleichbaren Fällen völlig zu Recht eingestellt.
AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007 - 8 Cs 84 Js 5040/07.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Das Urteil:
In der Strafsache
…
wegen Hehlerei
Das Amtsgericht Pforzheim – Strafrichter – hat in der Sitzung vom 26.06.2007, an der teilgenommen haben:
[...]
für Recht erkannt:
Der Angeklagte … wird wegen Hehlerei zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der am … in … geborene Angeklagte ist … als … tätig. Er ist … und hat … im Alter von … und …. Er ist nicht vorbestraft.
II.
Am 27.07.2005 kaufte der Angeklagte gegen 20.45 Uhr von seiner Wohnung in der … aus über die Versteigerungsbörse eBay im Internet von einem gesondert verfolgten Anbieter, der als … auftrat, zum Höchstgebot von 671 EUR plus 10 EUR …
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