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AG Offenburg: Herausgabe von Verbindungsdaten von Tauschbörsennutzern unverhätlnismäßig

am 28.07.2007 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld

Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20.07.2007 - 4 Gs 442/07 entschieden, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Nutzer von Filesharing-Diensten wegen Verstößen gegen das UrHG nicht ohne weiteres die Herausgabe von Nutzerdaten vom Provider verlangt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hatte eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme bei Gericht beantragt, um so den Anschlussinhaber zu ermitteln. Das Ermittlungsverfahren war aufgrund einer der zahlreichen Strafanzeigen der Musikindustrie eingeleitet worden. Das Gericht verweist darauf, dass es sich im vorliegenden Fall lediglich um einen Bagatellverstoß handelt, der den geforderten Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nicht rechtfertigt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass es dem Erstatter der Anzeige primär darum geht, den Nutzer später zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Ansicht anschließen. Zudem gelten für besonders umfangreiche oder schwere Verstöße andere Maßstäbe. Die Entscheidung darf daher nicht als Freibrief missverstanden werden.

AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 - 4 Gs 442/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Offenburg [...]

Die von der Staatsanwaltschaft Offenburg mit Verfügung vom 25.06.2007 beantragte Ermittlungsmaßnahme wird wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit abgelehnt.

Gründe:

I. Sachverhalt

Der unbekannte Beschuldigte ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verdächtig, am 28.12.2006 um 17:20:15 MEZ über einen Anschluss im hiesigen Zuständigkeitsbereich über die (dynamische) IP [...] mindestens zwei, möglicherweise aber auch weitere sogenannte MP3-Files zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben, strafbar gemäß §§ 106, 108 UrhG.
Bei den beiden MP3-Dateien, hinsichtlich der wirksam Strafantrag seitens der Rechteinhaber gestellt wurde, handelt es sich um Songs …

AG Offenburg: P2P-Tauschbörsen - Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist (im Bereich der Bagatellkriminalität) offensichtlich unverhältnismäßig.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist im Bereich der Bagatellkriminalität offensichtlich unverhältnismäßig. <br><br> 2. Die Beantragung der Auskunf…

AG Offenburg zu Tauschbörsennutzung

RA-Blog / Heise vermeldet einen außergewöhnlichen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg (Az. 4 Gs 442/07 vom 20. Juli 2007) in einem Strafverfahren gegen einen Tauschbörsen-Nutzer. Das Gericht untersagte der Staatsanwaltschaft die Anfrage beim Provider…

Internetrecht / E-Commerce: AG Offenburg: Private Musikdownloads nur Bagatellkriminalität

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig In einem Aufsehen erregenden Beschluss hat das Amtsgericht Offenburg der dortigen Staatsanwaltschaft untersagt, die Personalien eines mutmaßlichen Musik-Tauschbörsenn…

LG Frankenthal: Provider-Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar? - Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum, dessen Abruf und Übermittlung nur beim Verdacht

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berechtigungskennung - i.S.v §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG) und nicht um ein Bestandsdatum (§ 3 Nr. 3 TKG; a.A. wohl L…

LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über den sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaber bedarf keiner richterlichen Anordnung.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als Bestandsdaten gemäß §§ 113, 3 Nr. 3 TKG i.V.m. § 111 Abs. 1 TKG und nicht als Verkehrsdaten anzusehen. Dies gilt…

Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen unverhältnismäßig

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das AG Offenburg (AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 - Az. 4 Gs 442/07) hat entschieden, dass die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen im Bereich der Bagatellkriminalität “offensichtlich unverhältnismäßig” ist. Zum technischen…

Nutzen von Tauschbörsen sei Bagatellkriminalität

MCNeubert lawblog / So meint zumindest das Amtsgericht Offenburg (Beschluss vom 20. Juli 2007; Az. 4 Gs 442/07). Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” untersagt, eine Provider-…

LG Offenburg: Provider muss keine Auskunft an Staatsanwaltschaft geben

§§ Jur-Blog.de §§ / LG Offenburg, Beschluss vom 17.04.2008, Az. 3 Qs 83/07 - Nach vielfältigen Änderungen der Auskunftsrechte über Nutzer und deren IP-Nummern, sind Provider und Staatsanwaltschaften gleichermaßen verwirrt vorgegangen. Im vorliegenden Fall hat nun da…

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