AG München verurteilt Anwalt zu 9 Monaten auf Bewährung
am 02.12.2006 von RA-Blog
Axel John von Abzockwelle berichtet, dass das Amtsgericht München am Freitag einen Rechtsanwalt wegen Veruntreuung von Mandantengeld zu 9 Monaten Haft auf Bewährung mit 4jähriger Bewährungszeit verurteilt hat. Der Anwalt soll dem Bericht zufolge fast 7.000 Euro eines Mandanten trotz mehrfacher Nachfragen nicht an diesen weitergeleitet haben.
Der Angeklagte soll vorgebracht haben, die Nachfragen seien aufgrund Arbeitsüberlastung und Fehlern seines Personals untergegangen. Zeugenaussagen haben allerdings nur chaotische Büroorganisation und Probleme mit dem E-Mail-Verkehr bestätigen können, nicht aber Arbeitsüberlastung.
Staatsanwalt und Gericht sollen dem Angeklagten seine „äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewusstsein“ nachteilig ausgelegt haben. Obwohl der Mandant das Geld dringend benötigte, habe der Angeklagte bis zum gestrigen Tag nicht einen Cent ausgezahlt. Die Richterin habe angemerkt, es könne einfach nicht sein, dass die vielen Anfragen allesamt untergegangen oder vergessen worden seien. Seitens der Staatsanwaltschaft sei dem Angeklagten vorgehalten worden, das besondere Vertrauensverhältnis, welches ein Mandant zu seinem Anwalt habe, missbraucht zu haben. Strafschärfend sei eine Vorstrafe von 150 Tagessätzen wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zum Tragen gekommen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Äußerst herablassende Art, völlige Uneinsichtigkeit, fehlendes Unrechtsbewusstsein? Wenn sowas in einer öffentlichen Verhandlung gesagt wird, muss man sich nicht wundern, wenn stehenden Fußes eine Abmahnung folgt. War ein Scherz. Das heißt Berufung, nicht Abmahnung.
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