AG München: Neues R-Gesprächs-Urteil
am 19.03.2005 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen MedienEs gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht München, Urteil v. 14.10.2004 - Az.: 213 C 19481/04 (Leitsätze:)1. Bei einem öffentlichen Münz-Fernsprecher haftet nicht derjenige, …
AG Regensburg: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht München, Urteil v. 14.10.2004 - Az.: 213 C 19481/04 (Leitsätze:)1. Der Anschluss-Inhaber ist nicht verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn die GesprÅ
AG Nettetal: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Nettetal, Urteil v. 09.06.2004 - Az.: 19 C 91/04 3(Leitsätze:)1. Der Anschluss-Inhaber ist verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn das Gespräch durch…
AG Hamburg: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil v. 16.12.2004 - Az.: 316 C 369/04(Leitsätze:)1. Es greift bei R-Gesprächen nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht. 2. Dem Anschluss-Inhabe…
AG Eisenach: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Eisenach, Urteil v. 01.03.2006 - Az.: 59 C 1440/04(Leitsätze:)1. Bei R-Gesprächhen greift nicht der Grundsatz der Anscheins- und Duldungsvollmacht, wenn die minderjährigen Kinder…
AG Kempten: Neues R-Gesprächs-Urteils
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Kempten, Urteil v. 23.07.2004 - Az.: 14 C 159/04 (Leitsätze:)1. Der Umstand, dass ein R-Gespräch durch das minderjährige Kind des Anschluss-Inhabers entgegengenommen wurde, ist n…
AG Düsseldorf: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.08.2005 - Az.: 47 C 5495/05(Leitsätze:)1. Die AGB des R-Gesprächs-Anbieters gelten gegenüber dem Anschluss-Inhaber als vertraglich mit einbezogen, wenn …
AG Spaichingen: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Spaichingen (Urt. v. 23.07.2004 - Az.: 2 C 262/04) hat in einem neuen Verfahren über R-Gespräche eine Entscheidung getroffen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer wählt vorab eine kos…
AG Limburg: Weiteres R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Limburg [Urt. v. 08.12.2004 - Az.: 4 C 1366/04 (11)] hat dem Themenbereich der sog. R-Gespräch ein neues Urteil hinzugefügt. In der Vergangenheit hatten schon das LG Braunschweig (vgl. die Kanzlei-Info v. 07.10.2004) und das AG Gelsenkirche…
LG Paderborn: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Paderborn (Beschl. v. 05.11.2004 - Az.: 5 S 142/04) hat in einem neuen Verfahren über R-Gespräche eine Entscheidung getroffen.In der Vergangenheit hatten schon das LG Braunschweig (vgl. die Kanzlei-Info v. 07.10.2004), das AG Gelsenkirchen (…
AG Schleswig: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Schleswig (Urt. v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04) hat in einem neuen Verfahren über R-Gespräche eine Entscheidung getroffen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer wählt vorab eine koste…
AG Braunschweig: Weiteres R-Gespräch-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Braunschweig (Urt. v. 17.03.2004- Az.: 114 C 5637/03) hatte über die rechtliche Ordnung eines R-Gesprächs zu urteilen.Erst vor kurzem hatte das AG Gelsenkirchen ebenfalls ein R-Gesprächs-Fall zu entscheiden, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.10.…
BGH: Grundlagen-Urteil zu Verträgen über R-Gespräche - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Grundlagen-Entscheidung des BGH (Urt. v. 16.03.2006 - Az.: III ZR 152/05) zu R-Gesprächen liegt nun im Volltext vor:Leitsätze: 1. Der Inhaber eines Telefonanschlusses wird aus den im Wege der Nutzung seines Netzzugangs durch Dritte geschlossene…
