AG München: Keine Zahlungspflicht ohne Preishinweis bei Abo-Fallen
am 19.02.2007 von http://www.kremer-legal.com
Die vermeintliche Lizenz zum Gelddrucken nach dem Motto “Schnelle Berechnung der Lebenserwartung für teuer Geld” dürfte ihr Geld nicht mehr wert sein, wenn ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts München Vorbild für weitere Entscheidungen dieser Art sein wird. Mit Urteil vom 16.01.2007 - Az: 161 C 23695/06 hat das AG München die Zahlungsklage eines Internetdienstleisters zurückgewiesen, der die Preisinformation für die von ihm angebotene Dienstleistung in den AGB gut vor dem Nutzer seiner Internetseite versteckt hatte. Das Gericht geht davon aus, dass eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckte Zahlungspflicht als ungewöhnliche und überraschende Klausel gemäß § 305c BGB unwirksam sei, wenn nach dem weiteren Erscheinungsbildung der Webseite mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden müsse.
Aus der Pressemitteilung des AG München:
[…] Bei Aufruf der Seite [dre Klägerin] gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. […] Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. […] Als [die Beklagte für die Inanspruchnahme der Internetseite] eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung […].
Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu …
AG München: Keine Zahlungspflicht gegenüber o2 Germany
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wie schon in unserer Kanzlei-Info v. 14.03.2005 angekündigt, hat nun auch das AG München (Urt. v. 10.03.2005 - Az.: 163 C 40564/04) entschieden.Der Kläger, der durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, begehrte die Rückzahlung von zuviel gezahl…
Premiere-Abo nach Wegfall der Bundesligarechte kündigen?
BERLIN BLAWG / Ob der Verlust der Bundesligarechte zu einem Kündigungsrecht oder einem Wegfall der Zahlungspflicht oder eines Teils der Zahlungspflicht für entsprechende Premiere-Abonnements führt, dürfte noch Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren werden und…
Premiere-Abo nach Wegfall der Bundesligarechte kündigen?
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Urteil des AG München zur Lebenserwartung
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Das AG München hat wie heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde, die verneint Zahlungspflicht bei Lebenserwartung verneit: Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungew…
Urteil gegen Lebenserwartung.de
Streitsache / Blog / Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit versteckten Preisangaben auf der Internetseite lebenserwartung.de der VitaActive Ltd. sind nach einem rechtskräftigen Urteil des AG München vom 16.01.2007 unwirksam. Die Klage der Firma auf Zahlung des Prei…
Schlappe für Abo-Abzocker
LawBlog / Kochrezepte, Gedichte, Routenplaner, Lebenserwartung: Die diversen Abo-Abzocker im Internet müssen eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 16. Januar 2007 eine Zahlungsklage ab. Mit der hatten die Macher…
Keine Zahlungspflicht bei in AGB versteckter Preisangabe
Handakte WebLAWg / Eine in der Praxis hoch relevante Entscheidung hat das Amtsgericht München getroffen. Immer wieder gibt es Webseiten, die nur in den AGB über die Kostenpflichtigkeit einer Leistung aufklären. Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen G…
AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie…
Internetfallen
Handakte WebLAWg / Wenn ein Internetanbieter die Zahlungspflicht für seine Dienstleistungen nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angibt, kann die Regelung unwirksam sein. Betreiber von Internetseiten, auf denen kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten werde…
Lebenserwartung sieht alt aus - AG München weist Zahlungsklage ab
Andere Ansicht / Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerech…
» RA J. Melchior, Wismar - Abzocker scheitern vor dem AG München - das Ende der Abzockwelle?
Ein-, Aus-, Un-, Zu- und sonstige Fälle aus dem Alltag einer Anwaltskanzlei - www.ra-melchior.de Gelistet bei , s. auch RSV-Blog und Unfall-Blog Special: Das Schnüffelblog " /> <link rel="alternate" typ…
