AG München: eMail-Werbung per Autoresponder
DAs (AG) hatte in seinem vom 9. Juli 2009 – AZ: 161 C 6412/09 – über eine interessante Einlassung eines mutmaßlichen Spammers zu
entscheiden. Der Beklagte Werbende hat seine eMail-Adresse so eingerichtet, dass jeder, der ihm eine eMail schrieb, automatisch eine
Antwort-eMail enthielt, die mit einer Werbebotschaft versehen war.
Das AG München schob dieser Praxis vorläufig einen Riegel vor, indem es annahm, dass ein einmaliger eMail-Kontakt nicht ohne weiteres
ausreichend ist, um eine Einwilligung in die Zusendung von Werbe-eMails anzunehmen. Allerdings musste sich das AG nicht vertieft mit
dieser Fragestellung auseinandersetzen. Der Werbende übersandte dem klagenden Arzt später eine zweite eMail mit einer Werbebotschaft
, nachdem der Arzt dem Werbenden zuvor die weitere Zusendung ausdrücklich untersagt hatte.
Schlagworte: AG, Amtsgericht, Datenschutz, Gewerblicher Rechtsschutz, Internet, irreführende W…
» Vollständiger Artikel