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AG München: Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

am 09.04.2007 von http://www.dr-bahr.com/

Das AG München (Urt. v. 30. 11. 2006 - 161 C 29330/06: PDF) hat klargestellt, dass das Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails geeignet und ausreichend ist, den unbefugten Eintrag von …

Double-Opt-In vor dem AG München

domainblog / Bei den Kollegen von jurPC findet man ein Urteil des AG München (vom 30.11.2006, Az.: 161 C 29330/06), in dem die Richter im Hinblick auf eMail-Versand zu folgender Auffassung gelangten:Das sog. Double-Opt-In-Verfahren beim Mailversand, bei dem durc…

AG München: Double-Opt-In - Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das so genannte Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und reicht aus, um hinsichtlich unerwünschter E-Mail-Werbung einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern. 2. Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer…

Bestätigungsmails bei Double-Opt-In kein Spam

advobLAWg / Urteil des AG München vom 16.11.06, AZ 161 C 29330/06: Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem Emailverteiler aufgenommen werden will – sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren – ist keine Belästigung und muss daher hingenommen…

AG Berlin Mitte: Angebliche Confirm-Mails und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare Bel

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und a…

AG München: Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Münchner nicht anders, der darüber hinaus auch noch vier verschiedene Emailadressen besaß und somit besonders darunter zu leiden hatte. Als er schließlich an einem Tag vier Emails von der gleichen Person an seine vier Adressen bekam, stellte er …

AG München: Double-Opt-In belästigt nicht

LawBlog / Das Amtsgericht München hält es nicht für rechtswidrigen Spam, wenn einem Empfänger per E-Mail der Eintrag in einen E-Mail-Verteiler angeboten wird. Es wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der an einem Tag vier E-Mails über seine vier Postfä…

Angeblich keine unzumutbare Belästigung

Aktiv gegen Spam / Das Amtsgericht München entschied durch Urteil vom 16.11.2006 (Az.: 161 C 29330/06, rechtskräftig), daß das Double-Opt-In-Verfahren keine unzumutbare Belästigung darstelle. Die unaufgeforderte Übermittlung einer eMail mit…

LG Berlin: Double-Opt-In-Verfahren - Dem Verwender eines Double-Opt-In-Verfahrens ist es nicht zuzumuten, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nic

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Haftung des Inhabers einer Webseite auf Unterlassung der Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer bzw. der Rechte anderer am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb entfällt nicht ohne weiteres, wenn ein Dritter die…

AG Berlin verwarf Single-opt-in für E-Mail-Versand

§§ Jur-Blog.de §§ / Laut einem Post vom 26. Juni 2008im blog von rechtmedial.de AG Berlin Mitte entscheidet über Double-Opt-In Verfahren; Nur Opt-In = unzumutbare Belästigung (Marian Härtel) soll das AG Berlin ebenfalls das Sigle-opt-in Verfahren verworfen haben. Lei…

LG Berlin: Streitwert für einzelne Spam-E-Mail bei EUR 7.500

spam-abwehren.de / LG Berlin: Streitwert für 1 Spam-E-Mail in der Hauptsache EUR 7.500 Im Nichtabhilfebeschluss vom 08.05.2007 bestätigt die 15. Kammer des Landgerichts Berlin seine Rechtsprechung  zu den Streitwerten auch einzelner Spam-E-Mails…

LG Berlin: Streitwert für einzelne Spam-E-Mail bei EUR 7.500

spam-abwehren.de / LG Berlin: Streitwert für 1 Spam-E-Mail in der Hauptsache EUR 7.500 Im Nichtabhilfebeschluss vom 08.05.2007 bestätigt die 15. Kammer des Landgerichts Berlin seine Rechtsprechung  zu den Streitwerten auch einzelner Spam-E-Mails…

LG Berlin: Streitwert für einzelne Spam-E-Mail bei EUR 7.500

spam-abwehren.de / LG Berlin: Streitwert für 1 Spam-E-Mail in der Hauptsache EUR 7.500 Im Nichtabhilfebeschluss vom 08.05.2007 bestätigt die 15. Kammer des Landgerichts Berlin seine Rechtsprechung  zu den Streitwerten auch einzelner Spam-E-Mails…

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