AG München: Beim Ticketkauf über das Internet kein Widerrufsrecht

AG München, Urteil vom 02.12.2005, Az. 182 C 26144/05 § 312 b BGB Das AG München hat entschieden, dass Verbraucher bei Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen über das Internet kein Widerrufsrecht besitzen. Der Erwerb von solchen Tickets fällt nicht unter die Fernabsatzregelungen, die für den Erwerb der meisten Waren über das Internet oder Telefon gelten. Diese Ausnahme ist auch gesetzlich verankert in § 312 b Abs. 3 BGB: “Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge […] über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen […] sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen”. Unter diese Klausel fallen nach Auffassung des Gerichts alle Arten von Eintrittskarten für Sport- oder künstlerische Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Termin oder in einem …

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Themen: München , Bgb , Ticket , Amtsgericht , Urteile & Beschlüsse , Widerruf , Dienstleistung , Eintrittskarte , Freizeit , Freizeitgestaltung

Erschienen 22. April 2009 auf http://damm-legal.de.

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