AG München: Aus kostenpflichtig wird gratis
am 20.02.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.htmlDas Amtsgericht München hat ein Urteil (v. 16.1.07, AZ 161 C 23695/06) zu vermeintlich kostenpflichtigen Internetdienstleistungen gefällt: Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.Betroffen sind die oft als Abo-Fallen bezeichneten Angebote, bei denen eine Dienstleistung (z.B. SMS-Versand oder Berechnung der Lebenserwartung) angeboten wird. Meist wird der Verbraucher dabei nicht ausreichend darauf aufmerksam gemacht, dass die Angebote mit Kosten verbunden sind.So begrüßenswert (siehe dazu hier oder hier) und im konkreten Fall auch richtig die Entscheidung ist, darf man sie nach unserer Auffassung gerade nicht verallgemeinern. Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, dass im Internet kostenpflichtige (und auch als solche deutlich gekennzeichnete) Dienstleistungen angeboten werden, bei denen die Werthaltigkeit des Angebotes zweifelhaft ist. Solche Angebote sind vergleichbar mit Liebesbarometern oder ähnlichen Unterhaltungsautomaten …
AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie…
Schlappe für Internet-Vertragsfallen
advobLAWg / Die Betreiber von sog. Abo-Fallen oder Vertragsfallen (das advobLAWg informierte über eine Adressliste entsprechender Anbieter und einer dazugehörigen FAQ) haben vor dem Amtsgericht München eine Schlappe erlitten:Versteckt sich die Zahlungspflicht…
Lebenserwartung sieht alt aus - AG München weist Zahlungsklage ab
Andere Ansicht / Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerech…
Internet Abo- und Vertragsfallen
Handakte WebLAWg / Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtige…
Schlappe für Abo-Abzocker
LawBlog / Kochrezepte, Gedichte, Routenplaner, Lebenserwartung: Die diversen Abo-Abzocker im Internet müssen eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 16. Januar 2007 eine Zahlungsklage ab. Mit der hatten die Macher…
Urteil gegen Lebenserwartung.de
Streitsache / Blog / Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit versteckten Preisangaben auf der Internetseite lebenserwartung.de der VitaActive Ltd. sind nach einem rechtskräftigen Urteil des AG München vom 16.01.2007 unwirksam. Die Klage der Firma auf Zahlung des Prei…
» Briefvorlage nach DIN 676 und DIN 5008
» Kanzlei Kremer / AG München: Keine Zahlungspflicht ohne Preishinweis bei Abo-Fallen
Infos zur Kanzlei & News aus IT/IP" /> <link rel="stylesheet" type="text/css" href="http://www.kremer-legal.com/wp-content/themes/plaintxtBlog_DE/style.css" title="plaintxtBlog" media="…
