AG Marburg: Kostenangabe in AGB ist ausreichend

Das Amtsgericht Marburg (140 C 3125/10) hatte sich mit einem Online-Abo zu beschäftigen und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um eine Abo-Falle gehandelt habe. Die in den AGB angegebenen Preise seien Vertragsbestandteil geworden – wenn man sich darauf beruft, dass man das nicht gelesen habe, wird man damit nicht gehört. Das Gericht dazu:

Insbesondere steht der Vortrag der Beklagten, sie könne sich nicht an eine kostenpflichtige Anmeldung erinnern, der Annahme eines Vertragsabschlusses nicht entgegen. [...] Ein Hinweis auf die Entgeltlichkeit ist in ausreichender Waise erfolgt. Die Beklagte hat zudem durch die von ihr abgegebene Erklärung auch bestätigt, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin Kenntnis genommen zu haben. [...] Der streitgegenständliche Vertrag ist auch nicht gemäß § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Das Vorliegen eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts ist zu verneinen. Ein Anfechtungsgrund gemäß §§ 119 ff BGB liegt: nicht vor. Soweit die Beklagte vom Vertragsinhalt bewusst keine Kenntnis genommen hat, weil sie den Vertragstext nicht gelesen hat, begründet dieses Verhalten ein Anfechtungsrecht nicht [...] Umstände, die den Nutzern suggerieren, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen würde, sind in ausreichender Weise nicht ersichtlich. Es ist den jeweiligen Nutzern auch zumutbar, die gegebenen Informationen zu lesen.

Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des AG Marburg (91 C 981/09) aus dem letzten Jahr – allerdings geht es in den Entscheidungen hier um grundverschiedene Angebote. Insofern ist hier auch nicht davon zu sprechen, dass das AG Marburg “Abo-Fallen legitimiert” – eine solche Aussage wäre falsch. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an, wobei offensichtlich die Gerichte den Einzelfall sehr unterschiedlich sehen: Während der Betreiber die Entscheidung feiert, will nicht vergessen werden, dass das LG Berlin (15 O 268/10), Ag Alzey (23 C 2/10) sowie AG Berlin-Charlottenburg (203 C 278/10) vorher etwas…

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Themen: Bgb

Erschienen 26. April 2011 auf http://www.abo-falle.de.

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