Die Strafbarkeit der Nutzer von kino.to
LawBlog | 27. Dezember 2011 — Ein Richter am Amtsgericht Leipzig soll Medienberichten zu Folge das Nutzen der Angebote von Streaming-Portalen für strafbar ha…
Richter am Amtsgericht, Mathias Winderlich hat in den laufenden Strafverfahren gegen Betreiber der illegalen Streaming-Plattform kino.to bekundet, dass beim Nutzen von Streaming-Plattformen eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde. Damit ist auch das bloße Betrachten von gestreamten Inhalten, z.B. Kinofilmen, rechtswidrig. Dies berichtet Golem (hier). Die Rechtsansicht des Richters ist umstritten. Winderlich erklärte, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff “Vervielfältigen” das “Herunterladen” gemeint habe. Zum Tatbestand des Vervielfältigens gehöre auch das “zeitweilige Herunterladen”, worunter auch das sukzessive Herunterladen von Datenpaketen zu zählen sei, wie es beim Streaming-Prozess stattfinde. Es handele sich insoweit um eine “sukzessive Vervielfältigung”. Was wir davon halten? … haben wir bereits hier erklärt. Im Übrigen, ohne Herrn Winderlich zu nahe treten zu wollen, haben sich Herr Nolte, Herr Retze…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.
LawBlog | 27. Dezember 2011 — Ein Richter am Amtsgericht Leipzig soll Medienberichten zu Folge das Nutzen der Angebote von Streaming-Portalen für strafbar ha…
netzrecht.org | 29. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Leipzig muss sich seit kurzem mit der Strafbarkeit der Betreiber des ehemaligen Streaming-Portals kino.to befas…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. Februar 2012 — Laut übereinstimmenden Presseberichten müssen tausende ehemalige Nutzer der stillgelegten Plattform Kino.to mit Strafverfahre…
Internetrecht München | 3. Januar 2012 — Im Sommer 2011 wurde das Video-Portal kino.to vom Netz genommen. Die Betreiber des illegalen Streaming-Angebots wurden verhaftet u…
kanzlei-hoenig.de | 27. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Leipzig sorgt für Nachschub. Bis zu vier Millionen Menschen sollen sich strafbar gemacht haben. Täglich! Das si…
Infodocc | 20. Februar 2012 — Vor dieser Nachricht haben Millionen Nutzer der illegalen Streaming-Plattform kino.to gezittert: Die Staatsanwaltschaft Dresden…
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 29. Dezember 2011 — Zurzeit sorgt die Äußerung eines Richters am Amtsgericht Leipzig für Aufregung in der Blogosphäre. Stein des Anstoßes ist …
Dr. Behrmann & Härtel | 22. Februar 2010 — Dies ist Teil 2 des Artikels, dessen Teil 1 hier zu finden ist Im Anschluss an meine Betrachtung des Streaming hatte ich festgeste…
kLAWtext | 28. Dezember 2011 — Das Jahresende ist für Filesharer bzw. solche Menschen, die wegen Filesharings abgemahnt wurden (und das ist, wie wir wissen, ganz…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 6. November 2010 — Genug ist genug, wird sich der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) gedacht haben, als man der Betreiber …
Auf der Website kino.to werden teilweise aktuelle Kinofilme kostenlos per Streaming zur Betrachtung angeboten. Das Streaming von urheberrechtlich geschützten
Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.