AG Karlsruhe: Abofallen-Rechtsanwältin ist wegen Beihilfe zum Betrug schadensersatzpflichtig

AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09 § 823 Abs. 2 BGB, §§ 263, 22, 27 StGB

Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Rechtsanwältin, die einen Abo-Fallen-Betreiber regelmäßig vertritt und in diversen Fällen “nach Androhung negativer Feststellungsklagen mehrfach erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert” gegenüber den Opfern der Abo-Falle schadensersatzpflichtig ist. Zitat: “Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat”. Der Beklagten sei unstreitig bekannt gewesen, dass ihre Auf…

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Themen: Urteil , Schäden , Abo , Betrug , Schadensersatz , Amtsgericht , Urteile & Beschlüsse , Abo-fallen , Karlsruhe , Abofalle

Erschienen 9. September 2009 auf http://damm-legal.de.

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