AG Karlsruhe: Abo-Fallen-Anwältin haftet

AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09 – Red. Leitsätze:

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat.

Anm.: Lange hat es gedauert, bis diese überfällige Entscheidung in kurzen und klaren Worten erfolgt ist. Die Rechtsanwältin für eine Abo-Falle hat also nach Ansicht des Gerichts Beihilfe zu einem (mindestens) versuchten Betrug geleistet. Die entstandenen Anwaltskosten müssen durch den Betreiber der Abo-Falle und die Anwältin (Gesamtschuldner) gezahlt werden.

Rechtstipp: “Geld zurück!” Wer auf eine solche Abo-Falle gezahlt hat, kann nun mit besten Erfolgsaussichten das gezahlte Geld zurück fordern.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel

AG Karlsruhe: Rechtsanwältin haftet auf Schadensersatz für Abo-Falle

AG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 46,41 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.10.2008 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe

Die Klage ist zulässig und begründet.

Das Amtsgericht Karlsruhe ist gem. § 32 ZPO örtlich zuständig. Die Beklagte schuldet gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 263, 22, 27 StGB Schadensersatz in Höhe der der Beklagten entstandenen Anwaltskosten für die Abwehr eines geltend gemachten unberechtigten Anspruchs.

Nach dem unbestrittenen Vortrag vertritt die beklagte Rechtsanwältin die Firma … in einer Vielzahl von Fällen. Ihr ist bekannt, dass die Firma … Homepages betreibt, unter anderem die Seite www…. Auf dieser Homepage wird innerhalb verschiedener Rubriken “Alles, was man für eine tolle Geburtstagsparty braucht” angeboten. In dem für Nutzer vorgesehenen Formular für die Anmeldung (As. 23) findet sich der Satz:

“Bitte fülle für deine Anmeldung * alle Felder vollständig aus:”

Wenn man die entsprechende Seite ganz nach unten scrollt, findet sich zu dem Sternchen der Hinweis:

Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse 85.190.xxx.xxx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: 85.190.xxx.xxx identifizierbar. Durch Betätigung des Button “Zum Geburtstags-Archiv” beauftrage ich … mich für den Zugang zum Geburtstags-Archiv freizuschalten sowie für das …-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteue…

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Themen: Verbraucherschutz , Urteile , Rechtsanwalt , Bgb , Zpo , Betrug , Zinsen , Beihilfe , Schadensersatz , Ecommerce , Karlsruhe , Abo-falle , E-mail & Marketing

Erschienen 9. September 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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