AG HH-Barmbek: Vertragsstrafe wg. erneuter Newsletter-Zusendung

Mit Urteil vom 13.10.2004 (AZ: 811A C 415/04) hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek eine Vetragsstrafe von EUR 1.500,- wegen eines erst- und einmaligen Verstosses gegen eine Unterlassungserklärung bzgl. der Zusendung eines eMail-Newsletters als ausreichend angesehen. Der Kläger verlangte ursprünglich die Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,- aufgrund der nach sog. "modifizierten/neuen Hamburger Brauch" ohne bestimmte Höhe abgegebenen Unterlassungserklärung. Da der Versender des Newsletters jedoch nachweisen konnte, dass er alles zur Verhinderung einer erneuten Zusendung an den Kläger Erforderliche getan hat und zwischen Abgabe der Unterlassungserklärung und Zusendung des weiteren N…

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Themen: Amtsgericht Hamburg , Hamburger Brauch , HH
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 15. Oktober 2004 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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