AG Hannover: Dann laden Sie sich die Formulare doch gefälligst selbst herunter!

© Uta Herbert / pixelio.de

Man wird ja wohl von einem Schüler (oder seiner Mutter als Erziehungsberechtigten) erwarten können, dass er/sie eine Zwangsvollstreckung wegen rückständigem Kindesunterhalt gegen den Vater allein durchführt, oder? Dafür braucht man doch keinen Anwalt, heute hat doch jeder einen Taschenrechner, einen PC und einen Internetanschluss, da kann er sich doch die paar popeligen Formulare aus dem Netz runterladen, sich den Unterhaltsrückstand selbst errechnen, die ausgedruckten Formulare ausfüllen und dann loslegen.

Und dann gibt es ja auch noch die Rechtsantragsstelle des Gerichts, da kann man sich (notfalls in den nächsten Ferien, Kindesunterhalt ist ja nicht so eilig) hinwenden… wofür also einen Anwalt einschalten?

Dies ist jedenfalls die zusammengefasste (und hier dokumentierte) Auffassung des Rechtspflegers Richter am Amtsgericht Hannover, die dringend der Veröffentlichung bedarf, damit endlich diese die Staatsfinanzen zersetzende Antragstellung bzgl. Verfahrenskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in Kindesunterhaltssachen von geldgierigen Advokaten aufhört…

Aber Halt, Herr Richter, so einfach ist das Leben vielleicht doch nicht, denn man sollte sich einen Sachverhalt schon mal ein wenig genauer ansehen – wobei der Herr Rechtspfleger sogar in seiner ersten Verfügung im Rahmen des Bewilligungsverfahren für Verfahrenskostenhilfe meinen „treudeutschen“ Mandanten noch zu jemandem machte, der der deutschen Sprache nicht mächtig sei: dem sei nämlich trotzdem kein Anwalt beizuordnen, weil allein fehlende Sprachkenntnisse auch nicht ausreichen sollen, um einen deutschsprechenden Rechtsvertreter auf Staatskosten zu beteiligen (da habe ich die ganze Sache übrigens noch lustig gefunden, denn ich dachte, der Rechtspfleger habe nur den falschen Textbaustein erwischt…).

Schauen wir uns also den Sachverhalt näher an: mein gerade volljährig gewordener Mandant ist weiterhin Schüler und wird von mir schon seit mehreren Jahren betreut: seine Mutter kam mit einem Zwangsvollstreckungstitel gegen den Vater zu mir, schon damals waren Rückstände in fünfstelliger Höhe aufgelaufen. Wir haben dann wirklich alle legalen Register gezogen, um an Unterhalt von Papi zu kommen, und haben dann über die Jahre immer wieder Zahlungen eingetrieben – unregelmässig, in wechselnder Höhe, mit Vollstreckungskosten belastet. Das Verfahren selbst füllt inzwischen zwei 7cm starke Leitzordner – und dies ohne Erkenntnisverfahren, mit dem ich ja nichts zu tun hatte.

Der Gegner hat in den Jahren mehrmals die Arbeitsstelle gewechselt, selbstständige Tätigkeiten begonnen, Hilfsjobs gemacht, war arbeitslos usw. usw. – und natürlich hat er uns die Änderungen in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht ein einziges Mal mitgeteilt; eine aktuelle Berechnung der Rückstände unter Berücksichtigung von laufenden Ansprüchen, Zinsen, Kosten und …

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Themen: Unterhalt , Gerichte , Niedersachsen , Kindesunterhalt , Meine Meinung

Erschienen 26. Oktober 2011 auf http://stscherer.wordpress.com.

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