AG Hamm: "free", "gratis" und "umsonst" - Keine stillschweigende Vergütungsvereinbarung bei Internet-Vertragsfallen. Zur Frage wann die Regelung der Entgeltlichkeit einer Leistung entgegen dem Eindruck des Angebots in AGB überraschend ist.

1. Bei einem Internetangebot (hier: Gratisversand von SMS), dass bei dem Nutzer den Eindruck erweckt, es handele sich um ein kostenloses Angebot bzw. eine kostenlose Dienstleistung, braucht der Nutzer nicht damit zu rechnen, dass in einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters - entgegen dieses Eindrucks der Unentgeltlichkeit - die Entgeltlichkeit der Leistung festgelegt wird. Ein solche Klausel ist dann überraschend gemäß § 305c Abs. 1 BGB. 2. Dies gilt erst recht, wenn ein solcher Eindruck durch die zahlreiche Verwendung von Begriffen wie "free", "gratis" und "umsonst" unterstützt wird. 3. Zwar gilt gemäß § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbar, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Für eine solche stillschweigende Vergütungsvereinbarung ist aber bereits dann kein Raum, wenn Umstände vorliegen, aus den sich gerade eine Unentgeltlichkeit ergi…

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Erschienen 19. Mai 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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“free”, “gratis” und “umsonst” - Keine stillschweigende Vergütungsvereinbarung bei Internet-Vertragsfallen

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