AG Hamburg: Streitwert bei Online-Beleidigung bei 5.000,- EUR
am 06.10.2005 von http://www.dr-bahr.com/Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 - PDF) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.Der Beklagte hatte in einem …
ONLINE-BELEIDIGUNG
LawBlog / Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft: “Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige gr…
Rechtsprechung / Notizen
advobLAWg / Streitwert bei Online-Beleidigung: AG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2005, AZ: 36A C 273/04: 5.000,-; LG Düsseldorf Urt. v. 14.08.2002 - Az.: 2a O 312/01: DM 10.000,-; LG Düsseldorf Urt. v. 18.02.2004 - Az.: 12 O 6/04: 10.000,- (bei eBay-…
OLG Hamburg: Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.10.2007 - Az.: 3 W 189/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass der Streitwert bei einer fehlerhaften Online-Widerrufsbelehrung bei 5.000,- EUR liegt.Wesentliche Kriterien sind (...) vielmehr die Schwere des Verstoßes so…
LG Hamburg: Wiederholungsgefahr & Streitwert bei E-Mail-Spam
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 10.02.2006 - Az.: 309 T 599/05) festgestellt, dass auch bei einer einmaligen E-Mail-Zusendung schon eine Wiederholungsgefahr besteht.Da die erste Instanz dem Anspruch auf Erlass einer ein…
KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Streitsache / Blog / Dem Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04), in dem die Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Streitwert von 7.500,- € für sachlich angemessen halten, hat sich nun in einer aktue…
OLG Hamburg: Streitwert bei Spam-Mails 3.000,- EUR
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 11.10.2007 - Az.: 14 W 66/07) hat entschieden, dass der Streitwert bei Spam-Mails bei 3.000,- EUR liegt:Zutreffend gehen Amts- und Landgericht davon aus, dass sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstell…
AG Hamburg: Keine Eilbedürftigkeit bei älteren Online-Beleidigungen aus Vorjahr
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Hamburg (Beschl. v. 02.06.2005 - Az.: 7C C 73/05) hat entschieden, dass bei älteren, schon über einem Jahr zurückliegenden Online-Beleidigungen keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegt und somit keine einstweilige Verfügung mehr möglich ist:…
BGH: Streitwert bei rechtswidrigen Internet-Werbemaßnahmen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 24.03.2005 - Az.: I ZR 157/04) hatte darüber zu entscheiden, welcher Streitwert bei rechtswidrigen Internet-Werbemaßnahmen angemessen ist.Hierzu führen die BGH-Richter aus:Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung d…
OLG Hamburg: T-Online-Werbung rechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 25.08.2005 - Az.: 5 U 193/04) hat entschieden, dass die DSL-Werbung von T-Online rechtswidrig ist. T-Online hatte mit 1. Platz Produkt des Jahres 2003/2004 PC Magazin für DSL-Internet-Zugangstarife geworben. Die Prämierung…
LG Hamburg: FIFA vs Ferrero
MarkenBlog / Bereits die Anmeldung einer “WM”-Marke ist wettbewerbswidrig, entschied das LG Hamburg (Urt. 25.10.2005 - Az.: 312 0 353/05) . via Kanzlei Dr. Bahr…
