AG Hamburg: Keine Anwaltskosten für Kochbuch-Fotografen

Wer den vom Kochbuch-Fotografen Folkert Knieper massenhaft geltend gemachten Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen widersprochen und ggf. nur Teilzahlungen geleistet hat, kann sich dieser Tage auf Post vom AG Hamburg freuen. Mit Urteil vom 30.12.2008 (Aktenzeichen: 36C C 119/08; rechtskräftig) hat das AG Hamburg festgestellt, dass Herrn Knieper im Fall von Urheberrechtsverletzungen an seinen Kochbuch-Fotos Schadensersatzansprüche in Höhe von 100,- EUR je Foto zustehen, er jedoch keine Anwaltskosten für seine Abmahnungen ersetzt verlangen kann.

Wörtlich heißt es im Urteil:

2. Soweit es nun die Höhe des dem Kläger [Anmerkung: gemeint ist Herr Knieper] zustehenden Schadensersatzanspruches betrifft, geht das Gericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (GRUR-RR 2008, 230, 234) davon aus, dass dem Kläger pro Bild € 100,– zuzubilligen (vgl. § 287 ZPO) sind. Dies betrifft die dem Kläger zustehende Lizenzgebühr. Schadensersatz wegen unterlassener Namensnennung kann der Kläger entsprechend der erwähnten Rechtsprechung nicht beanspruchen. […]

Den Ersatz von Anwaltskosten für die Abmahnung kann der Kläger nicht beanspruchen. Da der Kläger bereits zuvor zahllose Abmahnungen ähnlicher Art ausgesprochen hat, verstieß die Einschaltung eines Anwalts in diesem Fall gegen die Schadensminderungspflicht des Klägers.

Im Hinblick auf den geringen Streitwert und die Tatsache, dass beim erkennenden Gericht ca. 50 andere Verfahren des Klägers anhängig sind, wird hier von einer näheren Begründung abgesehen. Zu gegebener Zeit wird das Gericht in einer Sache, welche berufungsfähig ist, zu diesem Komplex nähere Ausführungen machen.

Während der Kochbuch-Betreiber (respektive) seine Anwälte sich vor nicht allzu langer Zeit noch dahingehend geäußert haben, dass man sich u.a. wegen der dortigen Rechtsprechung für Hamburg als (Wahl-)Gerichtsstand entschieden habe, dürfte damit nun Schluss sein. AG und LG Hamburg haben Herrn Knieper in rechtskräftigen Entscheidungen den Anspruch auf Kostenersatz für die durch die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten aberkannt und das Hanseatische OLG vor knapp zwei Wochen eine Kehrtwende in Sachen Störerhaftung von Forumsbetreibern angekündigt (siehe die früheren Beiträge in diesem Blog). Das lustige “Kochbuch-Abmahn-Spiel” findet also vielleicht doch noch ein faires Ende.

Wie immer der abschließende Hinweis: Fotos klauen ist verboten - knipst selbst, wenn Bildmaterial benötigt wird.

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Themen: Geschichten , AG Hamburg , Fotografen , Kochbuch

Erschienen 3. Februar 2009 auf http://www.vertretbar.de.

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