AG Gummersbach: Keine Zahlungspflicht bei verlinkter Kostenangabe
spam-abwehren.de | 10. April 2009 — Das Amtsgericht Gummersbach hat die Klage eines Abofallen-Betreibers zurückgewíesen, der zwar die Kostenpflichtigkeit seines Angeb…
AG Gummersbach, Urteil vom 30.03.2009, Az. 10 C 221/08 §§ 307, 611 BGB
Das AG Gummersbach hat in dieser Entscheidung kurz und knapp dargestellt, dass bei Registrierung auf einer Internet-Plattform ein Dienstvertrag nur dann begründet wird, wenn die Anmeldegebühr und der Mitgliedsbeitrag klar und deutlich auf der Registrierungsseite erkennbar sind. Eine AGB-Klausel, die zwar auf die Gebührenpflichtigkeit hinweise, hinsichtlich der Höhe der Gebühren aber auf eine andere Internetseite verweise, sei unwirksam. Dem Verbraucher könne nicht zugemutet werden, versteckte Hinweise auf die Vergütungspflicht zu erforschen. Dieses Urteil ist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (Link: Entwurf) ein weiterer Schlag gegen die Betreiber so genannter “Abo-Fallen”, die arglose Verbraucher im Internet mit vermeintlich kostenlosen Angeboten locken und später die im “Kleingedruckten” versteckten Gebühren eintreiben.
Amtsgericht Gummersbach
Urteil
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
(Urteil kurzgefasst und ohne Tatbestand gemäß §§ 313 III; 313 a; 495 a ZPO)
Gründe Die Klage ist unbegründet.
Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von 206,95 EUR aus § 611 BGB. Zwischen den Parteien ist kein entgeltlicher Dienstvertrag zustande gekommen. Es fehlte hier an der notwendigen Vergütungsvereinbarung. Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel gemäß § 307 I BGB unwirksam. In ihren AGB wies die Klägerin zwar darauf hin, das Voraussetzung für die Anmeldung eine Registrierungsgebühr sowie die weitere Mitgliedschaft beitragspflichtig sei. Der weitere Hinweis, dass die Höhe der jeweiligen Gebühren einer anderen Internetseite zu entnehmen sei, benachteiligt jedoch den Verbraucher …
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. April 2009 auf http://damm-legal.de.
spam-abwehren.de | 10. April 2009 — Das Amtsgericht Gummersbach hat die Klage eines Abofallen-Betreibers zurückgewíesen, der zwar die Kostenpflichtigkeit seines Angeb…
§§ Jur-Blog.de §§ | 13. August 2009 — AG Gummersbach, Urteil v. 30.03.2009, Az. 10 C 221/08 – Red. Leitsätze Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattfo…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. Oktober 2008 — AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 §§ 155, 305 BGB Das AG München hat eine AGB-Klausel für überraschend …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. August 2011 — AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 §§ 305c, 155, 611 BGB Das AG München hat mit diesem Urteil den Za…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. November 2010 — AG Chemnitz, Urteil vom 12.08.2010, Az. 16 C 1107/10 Das AG Chemnitz hat entschieden, dass die Anmeldung bei einem kostenpf…
§§ Jur-Blog.de §§ | 28. Oktober 2008 — Das AG München hatte mit Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 die Zahlungsklage des Betreibers einer solchen Abo-Falle i…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Oktober 2010 — 1. Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenvero…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. April 2009 — 1. Bei Internetangeboten, mit deren Kostenpflichtigkeit der Verbraucher nicht ohne weiteres rechnen muss und die ihrer Aufmachung …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 16. Oktober 2011 — AG Dresden, Urteil vom 05.10.2011, Az. 104 C 3441/11 - nicht rechtskräftig § 256 ZPO<, § 306 c Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 …
Szary Blog | 2. Juli 2010 — Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler die anfallenden Hinsendekosten für Waren zu erstatten haben, w…