AG Fürth: Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn Vertrag in Kenntnis des Irrtums erfüllt wird

AG Fürth, Urteil vom 03.07.2008, Az. 340 C 1198/08 §§ 119, 142 BGB

Das AG Fürth hatte sich mit einem bemerkenswerten Fall zu befassen, der den Onlineshop des Versandhauses Quelle betraf. Diesem war, was verzeihlich ist, das Missgeschick unterlaufen, im Internet zwei Fernseher zum Einzelpreis von 1.999,99 EUR für 199,00 EUR anzubieten. Unverzeihlich ist dann, was sich der/die Quelle-Mitarbeiter/in erlaubte, so der Sachverhalt zutreffend wiedergegeben ist: Obwohl er den Irrtum bemerkte, verfuhr der Mitarbeiter “laut Fahrplan” und forderte den Kunden zur Zahlung des Kaufpreises per Vorkasse auf. Der Kunde überwies den Kaufpreis. Quelle erklärte in der Folge die Anfechtung des Vertrages, was der Kunde nicht ganz einsah. Zu Recht. Zwar steht dem Onlinehändler, was bei Verbrauchern häufig übersehen wird, im Falle der versehentlich falschen Eingabe wie jeder Rechtsperson ein Anfechtungsrecht zu (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 79/04), das, ausgeübt, zur rückwirkenden Nichtigkeit des Vertrages führt. Ist dem Verkäufer bzw. einem seiner…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Fürth , Urteil , Irrtum , Anfechtung , Amtsgericht , Urteile & Beschlüsse , Preisangabe , Kenntnis , Fernseher , Versehentlich , Erklärung , Fehler , Irrtümlich

Erschienen 10. Februar 2009 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Nürnberg Email Empfehlung: OLG Nürnberg: Tell-a-friend-Werbung / Freundschaftswerbung im Onlineshop ist wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. Februar 2009 — OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05 § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Nr.1 u. 2 TDG Das OLG Nürnberg hatte sich in…

BGH: Zur Anfechtbarkeit eines Eingabefehlers im Onlineshop

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Februar 2009 — BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 79/04 § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB Der Bundesgerichtshof…

Kaufvertrag wirksam trotz falscher Kaufpreisangabe im Onlineshop

kLAWtext | 10. Februar 2009 — Ein Internetuser entdeckte auf der Internetseite des Versandhauses Quelle einen Fernseher zum Preis von 199,99 Euro. Da dieses Mod…

BGH: Katalogangaben dürfen unverbindlich sein

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. Februar 2009 — BGH, Urteil vom 04.02.2009, Az. VIII ZR 32/08 §§ 3, 5 UWG Der BGH hat mit diesem Urteil eine Entscheidung des OLG Hamm best…

Falsche Preisangabe: Versandhaus muss liefern

IT-Rechtsinfo | 8. September 2008 — Ein Mitarbeiter von Quelle hatte sich bei der Eingabe der Preise versehen, das System jedoch unglücklicherweise den Eingang der Be…

Übersicht: Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. Februar 2009 — Im Folgenden wird in Auszügen auf gerichtlich festgesetzte Streitwerte hingewiesen, die von bundesdeutschen Gerichten festges…

AG Neukölln: Die richtige Verteidigung beim Adressbuchbetrug / Branchenbuchbetrug

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. Juni 2009 — AG Neukölln, Urteil vom 18.07.2001, Az. 9 C 101/01 §§ 119 BGB Das AG Neukölln hat entschieden, dass im Falle eines so genan…

BGH: Empfangsbestätigung für Widerrufsbelehrung unzulässig?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. Februar 2009 — BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08 § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F. Der BGH hat in dieser Entscheidung darauf hingewie…

BGH: Empfangsbestätigung für Widerrufsbelehrung unzulässig?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. Februar 2009 — BGH, Urteil vom 13.01.2009, Az. XI ZR 118/08 § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F. Der BGH hat in dieser Entscheidung darauf hingewie…

E-Tail-GmbH und BUG AG jetzt doch wieder am Start?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. Februar 2009 — Die Reseller News berichten über einen Relaunch der Websites “norsk-it.de” und “eBug-europe.com”. Nachdem über die Firma BUG …

Kontakt | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns! Name: eMail: Telefon: Trotz sorgfältiger Sicherheitsbemühungen kann nicht