AG Frankfurt/Main: Begrenzung der Abmahnkosten bei Filesharing auf € 100,00

Nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.02.2010 - 30 C 2353/09) sind zwar die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung wegen Filesharing vom Abgemahnten zu erstatten. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf € 100,00 begrenzt. Grund hierfür ist eine Änderung des Urheberrechts, die durch die massenhaften Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer erforderlich wurde.

Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit erkannt und die Erstattungspflicht von Anwaltskosten (Abmahnkosten) bei Urheberrechtsverletzungen in § 97a Abs. 2 UrhG auf € 100,00 begrenzt. Voraussetzung ist, dass

ein einfach gelagerter Fall vorliegt, die Rechtsverletzung unerheblich ist, kein gewerbliches Handeln vorliegt und der Abgemahnte nicht bereits wegen ähnlicher Vorfälle auffällig geworden ist.

Lange war es selbst unter Juristen umstritten, ob die Vorschrift auf Filesharing-Abmahnungen anwendbar ist. Vor allem die Rechteinhaber und deren Rechtsanwälte haben sich seit der Schaffung der Vorschrift auf den Standpunkt gestellt, dass die Deckelung der Abmahnkosten schon daran scheitert, dass weder ein einfacher Fall vorliegt noch die Rechtsverletzung unerheblich ist.

Das Amtsgericht Frankfurt/Main sieht dies in seiner Entscheidung anders. Dieser liegt eine Abmahnung wegen der Verbreitung eines Musiktitels über eine Tauschbörse (Filesharing) zugrunde. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertige der Rechercheaufwand zur Ermittlung des Anschlussinhabers nicht die Annahme eines schwierigen Falles. Außerdem könnten die Rechteinhaber auf eine umfangreiche und gesicherte Rechtsprechung zurückgreifen und müssten gerade keine Rechtsfortbildung betreiben. Im Übrigen würden die Filesharing-Abmahnungen zum ganz überwiegenden Teil aus Textbausteinen bestehen und als Serienbriefe produziert. Auch diese stütze die Annahme eines einfach gelagerten Falls.

Hinzuweisen ist al…

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Themen: Filesharing , Abmahnung Filesharing , 97a Urhg , Abmahnkosten Urheberrechtsverletzung , Begrenzung Abmahnkosten € 100
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 13. Mai 2010 auf http://www.wekwerth.de/news.

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