AG Frankfurt: Anschlussinhaber haftet für illegales Filesharing in seinem W-LAN Netz

Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, wenn über sein W-LAN Netz illegales Filesharing begangen wurde. Behauptet der Anschlussinhaber, dass sich unbekannte Dritte in das W-LAN Netz „gehackt“ haben, so muss er diese abstrakte Möglichkeit des Missbrauchs konkret nachweisen. Hierbei müssen aber die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit abgeleitet wird in vollem Umfang bewiesen werden. (Az.: 32 C 739/09).

In dem Beschluss zu Grunde liegenden Fall ist die Klägerin Rechteinhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an mehreren Musikwerken. Sie fand mit Hilfe des von ihr beauftragten Unternehmens D.R.S. GmbH aus Darmstadt heraus, dass einer ihrer Musikwerke am 26.04.2008 um 1:09:29 Uhr auf einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Nachdem der Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse ermittelt wurde, mahnte die Klägerin diesen mit Schreiben vom 13.08.2008 ab. Eine Woche später gab der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Daraufhin rechnete die Klägerin die Anwaltskosten für das Abmahnschreiben, ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000 EUR mit 651,80 EUR ab und verlangte als Schadensersatzpauschale 150,00 EUR unter Fristsetzung zum 24.9.2008. Der Beklagte verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, dass er die besagte Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe. Vielmehr gehe er davon aus, dass sich ein unbekannter Dritter in das Familien W-LAN-Netz “gehackt” habe und die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Hilfsweise stütze er sich hinsichtlich der Höhe der Kosten auf die Neuregelung in § 97 a UrhG, wonach eine Kostenbegrenzung der Abmahnung auf 100,00 EUR anzusetzen sei. Das Gericht gab jedoch der Klage statt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main führte zur Begründung an, dass die Klägerin einen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) habe. Gerade die vorgerichtliche Aufforderung an den Beklagten, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen, liege in dessen Interesse.

Ferner habe der Beklagte für die über seinen Rechner begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen, da ihn jedenfalls die so genannte Störerhaftung treffe. Vorliegend spreche der Anscheinsbeweis dafür, dass der Beklagte die über seinen Internetanschluss begangene Rechtsver…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Filesharing , Darmstadt , Familien , Illegales
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 9. November 2009 auf http://abmahnung-medienrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

AG Frankfurt: Filesharing - Der Missbrauch des Anschlusses durch Dritte muss durch den Anschlussinhaber nachgewiesen werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Dezember 2009 — AG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.06.2009, Az. 32 C 739/09 - 48 §§ 19a, 97a UrhG Das AG Frankfurt hat in dieser Entscheidung…

AG Frankfurt a. Main.: Keine Haftung für den Anschlussinhaber, wenn ein „Filmschnipsel“ versehentlich hochgeladen wurde

S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 24. Oktober 2009 — Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 17.09.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht als Mitstörer …

BGH (Verhandlungstermin): Haftung das Anschlussinhabers bei Filesharing

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 9. März 2010 — Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs hat in einer heute veröffentlichen Mitteilung einen Verhandlungstermin des u. a. für Ur…

BGH: Kommt nun ein Grundsatzurteil zur Filesharing-Haftung?

LEGALIT.de | 10. März 2010 — Der Bundesgerichtshof verhandelt in der nächsten Woche die Revision gegen ein Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 11 U 52/07 – Urt…

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Grundsätzlich keine Überwachungspflicht für den An…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Januar 2008 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07 In einem Beschluss vom 20.12.2007 vertritt der 11. Zivilsenat des Ob…

Filesharing: BGH entscheidet am 18.03. über Prüf- und Sicherungspflichten eines W-LAN-Inhabers

kLAWtext | 4. März 2010 — Terminhinweis des Bundesgerichtshofs: Verhandlungstermin 18. März 2010 I ZR 121/08 LG Frankfurt – 2/3 O 19/07 – Urteil vom …

LG Hamburg: Filesharing im offenen WLAN - Haftet der Anschlussinhaber immer?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 6. Juli 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 26.07.2006, Az. 308 O 407/06 § 97 UrhG Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der als Ansch…

Eltern haben eine Aufklärungs- und vor allem eine Überwachungspflicht gegenüber ihren Kindern im Rahmen der Internetnutzung

S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 26. Dezember 2009 — Das OLG Köln hat entschieden, dass die Eltern als Anschlussinhaber für die rechtswidrigen Handlungen ihrer Kinder im Rahmen von…

Zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. März 2010 — Laut einer Mitteilung der Pressestelle (Nr. 49/2010) steht eine Verhandlung vor dem I. Zivilsenat des BGH am 18.03.2010 zur Them…

Vorsicht vor Veröffentlichung im internet

Conle§i | 25. März 2011 — Das Landgericht Hamburg (U. v. 18.03.2011 310 O 367/10) hat erneut bestätigt, dass derjenige, der einen Film oder andere urhebe…