AG Frankfurt a.M.: Darlegungs- und Beweislast für die Nachahmung urheberrechtlich geschützter Werke - Der Rechteinhaber hat das Vorliegen der Fälschung eines urheberrechtlich geschützten Werkes darzulegen und zu beweisen. Allgemeine Behauptungen "ins Blau

1. Dem Rechteinhaber obliegt die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: durch die unberechtigte Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Grafik durch den Verkauf eines nachgeahmten T-Shirts bei eBay). 2. Daher hat der Rechteinhaber darzulegen und zu beweisen, dass eine Nachahmung bzw. Fälschung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (hier: nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) vorliegt. Insbesondere ist substantiierter Vortrag zu bestimmten Fälschungsmerkmalen erforderlich. 3. Die allgemeine Behauptung ins "Blaue hinein", die Art und Weise der Gestaltung und Verarbeitung weiche von dem Original ab (hier: i…

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Themen: Ebay , Frankfurt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 15. August 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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