AG FFM: zur Umschreibung von WM Tickets

Das AG Frankfurt am Main hat am 20.04.2006 (Az. 31 C 3120/05-17) entschieden, dass der nationale Fussballverband (als Vertragspartner und nicht das FIFA-Organisationskomitee) die über ebay ersteigerten WM-Karten auf den neuen Inhaber umschreiben muss. In diesem Fall hatte der Kläger die Karten im September 2005, also vor der Eröffnung der offiziellen Tickettauschbörse zum Weiterverkauf von Eintrittskarten, über ebay erworben. Die offizielle Tauschbörse für Tickets war nämlich erst am 27. März 2006 eingerichtet worden.

Nach diesem Urteil seien deswegen diejenigen gewarnt, die über ebay noch Karten ersteigern wollen. Meines Erachtens gibt es nach dieser Entschiedung kein Recht auf Umschreibung ab dem 27.03.2006.

Das Urteil ist sehr ausführlich und überzeugt durch genaue Prüfung der ve…

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Themen: Ebay , Frankfurt , WM

Erschienen 21. April 2006 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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