AG erlässt einstweilige Verfügung wegen Spam

Bei der ersten unerwünschten Werbe-Mail hatte ich noch darum gebeten, mir mitzuteilen, wer wann wo das Einverständnis erteilt hat. Alles locker, keine Kosten, einvernehmliche Beilegung. Reaktion gab es keine. Dafür erhielt ich die Werbung dann auch auf meine ganz private Mail-Adresse. Das hat mich dann doch sehr geärgert. Auf die selbst vorgenommene Abmahnung hin gab es erneut keine Reaktion. Da ich im Rahmen der AG 4.3 dann ortsabwesend war (um mir insbesondere Veranstaltungen wie “Einstweiliger Rechtschutz aus anwaltlicher Perspektive” anzuhören) hab ich dann eine Kollegin beauftragt. Auch auf deren letzte Fristsetzung gab es keine Reaktion.

Daher nun erstmals das ganz große Aufgebot: Kollegin stellt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Würzburg.

Die wurde heute erlassen. Und wird morgen abgeholt.

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Erschienen 30. Juli 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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