AG Elmshorn: Vergütungsanspruch des Netzbetreibers für die Übermittlung von SMS-Nachrichten

JurPC: AG Elmshorn, Urteil vom 12.10.2005 (Az.: 49 C 144/05) "Zur Begründung eines Anscheinsbeweises für den Versand von SMS-Nachrichten ist die Vorlage des Textes der versandten SMS-Nachrichten nicht erforderlich.

Es erschüttert den Anscheinsbeweis für die Richtigkeit eines Einzelverbindungsnachweises nicht, wenn der Versand von SMS-Nachrichten im zeitlichen Abstand von mindestens sieben Sekunden ausgewiesen ist."

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Themen: Elmshorn

Erschienen 8. November 2005 auf http://www.agit-sh.de/dur/.

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