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AG Elmshorn: Vergütungsanspruch des Netzbetreibers für die Übermittlung von SMS-Nachrichten

am 08.11.2005 von domainundrecht.de

JurPC: AG Elmshorn, Urteil vom 12.10.2005 (Az.: 49 C 144/05)     Zur Begründung eines Anscheinsbeweises für den Versand von SMS-Nachrichten ist die Vorlage des Textes der versandten SMS-Nachrichten nicht erforderlich.
Es erschüttert den Anscheinsbeweis für die Richtigkeit eines Einzelverbindungsnachweises nicht, wenn der Versand von SMS-Nachrichten im zeitlichen Abstand von mindestens sieben Sekunden ausgewiesen ist.

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AG Elmshorn: Beweislast bei Premium SMS

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BGH: Versand bei Internetkauf im Zweifel sofort

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Podiumsdiskussionen zum IT-Recht

Die neue Mehrsprachigkeit / In Hannover finden am 24.10, 14.11 und 05.12.2005 Podiumsdiskussionen zum IT-Recht statt. Organisiert wird alles vom Institut für Rechtsinformatik der Uni Hannover sowie der EULISP Alumni e.V..   Themen : 24.10    -  …

Abgemahnt und abgesahnt

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AG Bielefeld: (Keine) Haftung des Suchmaschinenbetreibers

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Plündern in großem Stil: Phishermans Friends...

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LawBlog / Manche Gerichte sollten sich mal um die Qualität ihrer privaten Zustelldienste kümmern. Allein am 19. August erhielten wir folgende Schreiben:     4 x Amtsgericht Krefeld vom 18.5. (!), 5…

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