AG Düsseldorf: Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

AG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2007, Az. 57 C 13831/06 §§ 249 BGB; 97 UrhG

Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetdienstes, der Dritten Speicherplatz zum Hoch- und Herunterladen von Dateien anbietet, für Urheberrechtsverletzungen, die durch seinen Dienst begangen werden, unter Umständen als Störer haftet. Im zu entscheidenden Fall wurden immer wieder Fotografien, die der Kläger gefertigt hatte, über den Dienst des Beklagten zur Verfügung gestellt. Nachdem der Beklagte davon in Kenntnis gesetzt wurde, löschte er die streitgegenständlichen Bilder bzw. die dorthin führenden Links. Trotzdem verurteilte das Gericht ihn zur Tragung der Anwaltskosten der Abmahnung, da Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dies ergebe sich daraus, dass der Beklagte als Betreiber des Dienstes es versäumt hat, verletzten Rechtsgutsinhabern die Möglichkeit zu geben, den tatsächlichen Verursacher der Verletzung zur Rechenschaft zu ziehen. Identitätsmerkmale würden seitens des Bek…

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Themen: Haftung , Urheber , Provider , Amtsgericht , Urteile & Beschlüsse , Kenntnis , Registrierung , Düsseldorf , Download , Prüfung , Prüfungspflicht , Haftung Des Providers
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 7. Mai 2009 auf http://damm-legal.de.

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