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AG Düsseldorf: Automatische Vertragsverlängerung bei Schnupperangebot unzulässig - Wer ein Probeabonnement abschließt, muss - ohne ausdrücklichen Hinweis - nicht damit rechnen, dass sich dieses automatisch verlängert.

am 11.06.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den
Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch -
fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn
nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine automatische Verlängerung
nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist.
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2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen …

VERLÄNGERT

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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