AG Dillenburg: Poliscan Speed-Verfahren wg. Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt – Software war zum Messzeitpunkt nicht
freigegeben
Ein Mandant wurde dem Laser- Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A45 geblitzt. Der Vorwurf:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h.
Die Messung wurde von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik Dipl. Ing. Roland Bladt
begutachtet. Im Ergebnis kam heraus, bei der Messung eine Softwareversion eingesetzt wurde, welche zum Zeitpunkt der Messung noch
nicht freigegeben war.
Die Sache wurde von der Bußgeldbehörde an das Amtsgericht Dillenburg abgegeben und dort unter dem AZ 3 Owi – 2 Js 50709/11 geführt .
Mit Beschluss vom 17.3.2011 hat das Amtsgericht Dillenburg das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und die Kosten des
Verfahrens als auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt.
Eine völlig korrekte Entscheidung des Amtsgerichts Dillenburg. Es kann nämlich nicht sein, dass digitale Geschwindigkeitsmessgeräte
mit einer Software betrieben werden, bevor deren Freigabe überhaupt erfolgt ist.
Der Vorgang zeigt, dass es durchaus lohnenswert sein kann, den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit Poliscan
Speed anwaltlich und schließlich auch sachverständig überprüfen zu lassen.
Hie…
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