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AG Cochem: Technische Nachprüfung bei Telefonrechnung

am 21.03.2005 von http://www.dr-bahr.com/

Das AG Cochem (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 2 C 449/04) hatte zu beurteilen, ob ein Telefonkunde auch nach Ablauf von 2 Jahren berechtigt ist, den technischen Prüfbericht nach § 16 …

Was sind meine Rechte bei 0190- Nummern?

IT-Blawg / Zusammen mit der Telefonrechnung erhält man auch die Abrechnung der Mehrwertdienstenummern. Als Kunde kann ich bei Einwendungen gegen die Rechnung die Rechte nach § 16 TKV gegenüber dem jeweiligen Anbieter ausüben. Der Kunde kann zum Einen ei…

WAS TELKOS ÄRGERT

LawBlog / Telefonkunden können bei zweifelhaften Rechnungen Zahlung verweigern, wenn der Anbieter keinen Prüfbericht vorlegt. heise online berichtet über verschiedene Gerichtsurteile, die sich auf § 16 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)…

Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

Recht und Alltag / Ein Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (§ 14 BBiG aF = § 21 Abs. 1 Satz 1 in der seit dem 1. April 2005 gültigen Fassung). Es verlängert sich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt de…

AG Waiblingen: Verspätetes technisches Prüfprotokoll bei Telefonrechnung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Waiblingen (Urt. v. 15.09.2005 - Az.: 8 C 2472/04 - PDF) hatte darüber zu entscheiden, wann ein Netz-Betreiber ein technisches Prüfprotokoll nach § 16 Abs.3 TKV vorzulegen hat, wenn er die Bezahlung von Telefon-Entgelten verlangt.Im vorlieg…

AG Köln: Umlaut-Domains goerg.de ./. görg.de

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Köln (Urt. v. 24.11.2004 - Az.: 136 C 161/04) hatte über die namensrechtliche Auseinandersetzung einer Umlaut-Domain zu entscheiden.Die Klägerin war seit fünf Jahren Inhaberin der Domain goerg.de und begehrte nun von der Beklagten auch die…

BAG: Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

Rechtblog / Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (§ 14 BBiG aF = § 21 Abs. 1 Satz 1 in der seit dem 1. April 2005 gültigen Fassung). Es verlängert sich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum…

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