AG Charlottenburg Kosten der Abmahnung und Höhe der Lizenzgebühren wegen Stadtpläne auf Webseiten

Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einem Rechtsstreit (AZ: 236 C 282/04) über die Kosten der Abmahnung und die Höhe der Lizenzgebühren wegen der unerlaubten Vervielfältigung von Stadtplanausschnitten auf Webseiten am 11. April diesen Jahres entschieden, dass der beklagte Webseitenbetreiber lediglich 400,00 € an die Euro-Cities AG, der Betreiberin der Webseite www.stadtplandienst.de zahlen müsse. Die Klägerin forderte dagegen Lizenzgebühren in Höhe...



Quelle: DPMS INFO (9. Juli 2005)

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Themen: Charlottenburg

Erschienen 9. Juli 2005 bei http://oby.de.

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