AG Burgwedel: Ungewollte E-Mail-Werbung: Streitwert nur 500,00 EUR? Single-Opt-in ausreichend? - Bei der Verwendung des so genannten Single-Opt-in-Verfahrens für die Anmeldung bei E-Mails-Newslettern ist technisch nicht nachweisbar, dass der konk
am 12.05.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken an einen Gewerbetreibenden stellt aufgrund
der damit verbundenen Belästigung für den Empfänger einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb dar, den
er nicht hinzunehmen hat, sofern nicht ausnahmsweise aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches
Interesse des Empfängers an dem Erhalt der Werbemail vermutet werden kann. Dem Empfänger derartiger
Werbemails steht deshalb gegen den Versender ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823, 1004 BGB zu
(vgl. BGH, NJW 2004, 1655 m.w.N.)
2. Bei der Verwendung des so genannten Single-opt-in-Verfahrens für die Anmeldung bei E-Mails-Newslettern u.ä.
ist technisch nicht nachweisbar, dass der konkrete E-Mail-Empfänger auch eine Anmeldung vorgenommen hat. Es ist
hier insbesondere möglich, dass jede beliebige Person einen entsprechenden Registrierungseintrag vorgenommen hat.
3. Der Aussender von E-Mail-Werbung hat das Einverständnis des Empfängers mit dem
Erhalt von Werbemails im Streitfalle zu beweisen (BGH, NJW 2004, 1655).
4. Im Fall ungewollter E-Mail-Werbung kann eine Streitwertfestsetzung von 500,00 EUR ausreichend sein.
Die Streitwertfestsetzung orientiert sich nicht an einem etwaigen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden unerlaubter E-Mail-Werbung,
sondern an dem Interesse des Betroffenen im Einzelfalls durch eine entsprechende Werbung nicht belästigt zu werden.
Diese Belästigung kann im Einzelfall …
Wie groß ist die Beeinträchtigung eines Account-Inhabers durch Werbemails? Gerichte uneinig. Neues Urteil stuft Belastung als gering ein
Dr. Bücker Newsfeed / Werben per e-mail ist wohl eines der beliebtesten Mittel zu werben. Unaufgeforderte Werbung per e-mail, sogenannte Spams, ist unzulässig, da sind sich fast alle Gerichte einig. Begründet wird die Unzulässigkeit mit dem Wettbewerbsrecht oder mit ei…
Wer spammt, zahlt…
kielanwalt.de / [Veröffentlicht bei “anwalt4you” - Juli 2004 und “Rechtpraktisch” - August 2004] Jan A. Strunk Die Zusendung einer unverlangten e-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Sie ist da…
AG Burgwedel legt den Streitwert bei ungewollter E-Mail-Werbung auf 500 € fest
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil vom 07.02.2008 (Az. 70 C 161/06) hat sich das AG Burgwedel mit dem Thema der ungewollten E-Mail-Werbung beschäftigt. Weiterhin hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das sog. „Single-Opt-in“-Verfahren…
AG Burgwedel: Abmahnung unbestellter Newsletter bei Single-opt-in-Verfahren
§§ Jur-Blog.de §§ / Amtsgericht Burgwedel, Urteil vom 07.02.2008, Az. 70 C 161/06 - Das Gericht hatte eine Abmahnung eines unbestellten Newsletters bei Anwendung eines so genannten Single-opt-in-Verfahren für berechtigt gehalten. Ein hiergegen als Beweis angebotenes Ze…
AG Berlin Mitte: Angebliche Confirm-Mails und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare BelÃ
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und a…
Hanseatisches OLG: Streitwert bei E-Mail-Spam 3.000,00 EUR - Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 - Az. VI ZR 65/04). Dieses Interesse kann…
Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden
Handakte WebLAWg / Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Pos…
