AG Bremen: Forderungsabtretung verstößt gegen Fernmeldegeheimnis

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 20.10.2011 - AZ 9 C 0430/11 - festgestellt, dass eine Forderungsabtretung eines Auskunftsdienstes an eine Inkassofirma gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt und daher nach § 134 BGB i.V.m. § 206 Abs. 1 StGB i.V.m. § 88 TKG nichtig ist. Die klagende Inkassofirma war demnach nicht aktivlegitimiert und die Klage war abzuweisen. Dies g…

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Themen: Stgb , Amtsgericht Bremen , Frontpage

Erschienen 24. Oktober 2011 auf http://www.hb-law.de.

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